TIR beteiligt an Überführung zweier Hundehändler aus Ungarn
Dank einer Meldung aus der Bevölkerung gelang es den Behörden heute, zwei Personen wegen illegalen Handels mit Welpen festzunehmen und zwei der betroffenen Tiere zu beschlagnahmen. Tier im Recht (TIR), bei der die Meldung zunächst einging, informierte die Polizei und den Veterinärdienst und war mit einem eigenen Team vor Ort, um die Behörden tatkräftig zu unterstützen.
09.04.2016
Der Handel mit Welpen insbesondere aus osteuropäischen Staaten ist mit grossem Tierleid verbunden: Die Muttertiere werden oft unter erbärmlichen Bedingungen über Jahre in Dauerträchtigkeit gehalten und die Jungtiere viel zu früh von der Mutter getrennt. Recherchen von Tierschutzorganisationen in Ungarn zeigen, dass es sich dabei um regelrechte "Hundefabriken" handelt. Die Welpen werden häufig mit gefälschten Dokumenten und unter falschen Angaben bezüglich ihres Alters und ihrer Vergangenheit in Deutschland, Österreich oder der Schweiz verkauft.
In der Schweiz ist das öffentliche Anbieten von Tieren etwa auf Raststätten und Parkplätzen als "Hausierhandel" verboten, zudem sind bestimmte Einfuhr- und Transportbedingungen zu beachten. Die TIR wurde gestern durch eine Meldung aus der Bevölkerung darüber informiert worden, dass am heutigen Samstag zwei Männer öffentlich Welpen mit ungarischen Heimtierdokumenten in Winterthur zum Verkauf angeboten werden.
Die TIR reagierte sofort und verständigte die zuständigen Behörden. Diese waren umgehend zur Stelle und nahmen die beiden Täter fest. Zwei Welpen konnten beschlagnahmt und in einem Tierheim untergebracht werden. Mindestens ein weiteres Tier wurde verkauft. Die Polizei sucht derzeit Zeugen, die diesen Vorfall beobachtet oder Kenntnis vom Verbleib des gesuchten Tieres haben. Es handelt sich um ca. sechs bis acht Wochen alte Yorkshire Terrier-Welpen. Für sachdienliche Hinweise melden Sie sich bitte bei der Stadtpolizei Winterthur unter 052 267 51 52052 267 51 52.
Die TIR hofft im vorliegenden Fall auf eine angemessene Bestrafung der Täter, die eine abschreckende Wirkung auch für andere Hundehändler erzielt. Sie bemängelt den viel zu geringen Strafrahmen, der für den illegalen Handel mit Hunden gesetzlich vorgesehen ist.
Der verbotene Hausierhandel mit Tieren wird lediglich mit einer Busse geahndet. Diese Strafe wird dem beträchtlichen Gewinn, der beim Hundehandel erzielt wird und insbesondere dem damit verbundenen massiven Tierleid in keiner Weise gerecht. Eine der Tat angemessene Strafe ist lediglich dann möglich, wenn zusätzlich andere Tatbestände – etwa Urkundenfälschung durch gefälschte Dokumente oder Betrug – erfüllt sind.
Zudem prüft die TIR derzeit die Forderung, auch den Kauf solcher Welpen unter Strafe zu stellen. Die oft äusserst schlecht informierten Käuferinnen und Käufer, die auf einen möglichst billigen Erwerb des Tieres abzielen, wären auf diese Weise gezwungen, sich seriös mit der Vergangenheit der Tiere und ihrer eigenen Verantwortung auseinanderzusetzen. Eine kritische Käuferschaft würde den Handel mit Tieren aus dubiosen Quellen erheblich erschweren und ihn über kurz oder lang vielleicht sogar unterbinden.