TIR begrüsst Urteil zu qualvoller Tötung von Wildschweinen

Gestern hat das Bezirksgericht Zurzach einen Mann verurteilt, der vorsätzlich eine Wildschweinfamilie mit dem Auto überfahren und das Muttertier mit gebrochenem Rückgrat liegen gelassen hatte. Tier im Recht (TIR) begrüsst die vom Gericht hierfür ausgesprochene Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

24.03.2016

Beim Anblick einer Rotte Wildschweine auf einem Acker geriet der Täter im Oktober 2015 nach eigener Aussage in Rage. Kurzerhand fuhr er mit seinem Geländewagen mitten in die Rotte, wobei er drei Jungtiere und ein Muttertier erwischte. Den Reifenspuren im Feld nach zu urteilen wendete er offensichtlich mehrfach und überfuhr die Tiere mit voller Absicht. Während die jungen Wildschweine vermutlich sofort starben, blieb das Muttertier schwerstverletzt liegen und musste am folgenden Morgen vom Wildhüter, der das "Massaker" vorfand, erlöst werden.

Der brutale Vorfall fand in der Öffentlichkeit grosse Aufmerksamkeit, in kürzester Zeit wurden zahlreiche Unterschriften für eine konsequente Suche nach dem vorerst unbekannten Täter und eine harte Sanktionierung desselben gefordert. Gestern nun fand das Verfahren gegen den inzwischen identifizierten und aufgrund der erdrückenden Beweislast letztlich auch geständigen Täter vor dem Bezirksgericht Zurzach statt. Vertreter verschiedener Tierschutzorganisationen forderten die nach Tierschutzgesetz höchstmögliche Strafe für ihn.

Auch die TIR spricht sich immer wieder für harte Strafen für Tierschutzdelikte aus. Sie zeigt sich daher erfreut, dass das Gericht sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging und den Täter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten – statt der geforderten 15 – sowie einer Verbindungsbusse von 4000 Franken verurteilte. Überdies hat er Verfahrens- und Gerichtskosten von rund 10‘000 Franken zu bezahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
 

Die TIR ist überzeugt, dass nur angemessen hohe Strafen die gewünschte abschreckende Wirkung zeigen und dem verursachten Tierleid auch wirklich gerecht werden. Tierquälerei ist keine Bagatelle, sondern eine ernstzunehmende, schwere Straftat.