TIR begrüsst Bemühungen in Nordrhein-Westfalen zur Abschaffung der Kükentötungen

Die Staatsanwaltschaft Münster (D) hat im November 2015 Anklage gegen eine Brüterei erhoben. In der auch in der Schweiz weit verbreiteten Praxis, männliche Küken am ersten Lebenstag als "Ausschuss" der Eierindustrie zu töten, sieht die Staatsanwaltschaft einen Verstoss gegen die deutsche Tierschutzgesetzgebung. Tier im Recht (TIR) ist der Ansicht, dass diese lebensverachtende Praxis auch in der Schweiz rechtswidrig ist.

19.02.2016

2013 erliess Nordrhein-Westfalen (NRW) ein Verbot der industrialisierten Kükentötung, das Bundesland Hessen zog im September 2014 nach (siehe Newsmeldung vom 30.09.2014), allerdings unter der Bedingung, dass ein marktreifes Verfahren zur Geschlechterbestimmung im Ei verfügbar ist. Die nordrhein-westfälischen Brütereien setzten sich gegen das Verbot zur Wehr und errangen vor dem Verwaltungsgericht Minden einen Sieg (siehe Newsmeldung vom 18.2.2015). Dagegen hat die NRW-Landesregierung Berufung eingelegt, das Verfahren ist noch hängig.

Im Weiteren hat die Länderkammer des deutschen Parlaments, der Bundesrat, im letzten Jahr einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der das Töten von Küken verbieten soll. Zwar wird er von der Bundesregierung vorläufig abgelehnt. Erklärtes Ziel ist jedoch, das Töten männlicher Küken durch den Einsatz technischer Lösungen bis 2017 zu beenden.

Nun greift die Staatsanwaltschaft Münster vor und klagt eine Brüterei an, gegen das Tierschutzgesetz zu verstossen, wonach es für die Tötung von Tieren eines vernünftigen Grundes bedarf. Dieser fehlt offensichtlich bei der systematischen Massentötung von Küken, die lediglich als "Nebenprodukte" einer auf Profitmaximierung ausgerichteten Eierproduktion erzeugt und umgehend entsorgt werden.

Die Schweiz kennt im Gegensatz zu Deutschland keinen Lebensschutz von Tieren. Ein vernünftiger Grund für die (schmerzfreie) Tötung wird hierzulande rechtlich nicht gefordert. Allerdings schützen Verfassung und Gesetz in der Schweiz die Würde von Tieren.

Die gezielte Erzeugung und Tötung von Tieren als "Abfallprodukte" ohne eigenen Wert verstösst offensichtlich und in höchstem Grad gegen ihre Würde, die als Eigenwert von Tieren definiert ist, der im Umgang mit ihnen zu achten ist. Verletzungen der Tierwürde müssen durch einen überwiegenden Nutzen gerechtfertigt werden können. Gerade diese Rechtfertigung gelingt durch das Argument der Profitmaximierung aber nicht.

Dessen ungeachtet werden auch in der Schweiz jährlich mehr als zwei Millionen Küken unmittelbar nach dem Schlüpfen betäubungslos geschreddert oder vergast. Es besteht demnach ein eklatanter Vollzugsmissstand, der dringend zu beseitigen ist. Die TIR begrüsst das entschlossene Handeln der Staatsanwaltschaft Münster und erwartet von den Schweizer Behörden vergleichbare Bemühungen zur Durchsetzung des Tierschutzrechts.