Das Tier in der Mietwohnung: Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht

Die Stiftung fordert, dass das Schweizer Mietrecht revidiert wird; so sollen Hunde und Katzen in Mietwohnungen zwar von der Vermieterschaft bewilligt werden müssen. Doch soll diese Bewilligung künftig nur noch verweigert oder entzogen werden dürfen, wenn wichtige Gründe geltend gemacht werden können.

22.10.2003

Der Aufsatz "Auswirkungen der neuen Rechtsstellung von Tieren auf das Mietrecht" ist im Oktober 2003 in der Zeitschrift für schweizerisches Mietrecht, mietrechtspraxis mp 3/03, erschienen. Die Stiftung für das Tier im Recht, die Autorin des Artikels, befasst sich damit, welche Vorschriften heute in der Schweiz, in Deutschland und in Frankreich gelten, wenn Heimtiere in Mietwohnungen gehalten werden.

Die Stiftung fordert, dass das Schweizer Mietrecht revidiert wird; so sollen Hunde und Katzen in Mietwohnungen zwar von der Vermieterschaft bewilligt werden müssen. Doch soll diese Bewilligung künftig nur noch verweigert oder entzogen werden dürfen, wenn wichtige Gründe geltend gemacht werden können. Unter «wichtigen Gründen» sollen insbesondere übermässige Belästigungen oder offensichtlich nicht tiergerechte Haltung zu verstehen sein.

Bisher bekannte Probleme sind:

  • Tiere werden in Tierheimen abgegeben oder gar im Freien ausgesetzt, weil sie am neuen Wohnsitz nicht gehalten werden dürfen.
  • Weil die Vermieterschaft nicht gestattet, in der Mietwohnung ein Tier zu halten, werden Tiere heimlich in der Wohnung untergebracht. In der Folge wird ihnen der notwendige tägliche Auslauf verweigert. Die Tiere artgerecht zu halten ist auf diese Weise unmöglich.