Medienorientierung vom 1. Oktober der Stiftung für das Tier im Recht

Tierquälereien werden in der Schweiz zu lasch geahndet. Dies belegt ein auswertender Bericht der Stiftung für das Tier im Recht, welcher heute der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist.

18.10.2004

Die am häu­figsten ausgesprochenen Bussen für Tierquälereien im Jahr 2003 betragen bloss 500 Franken, für andere Tierschutzwidrigkeiten (Übertretungen) 400 Franken. Damit liegt die Strafe für Tier­delikte hin­ter den restlichen Bussen von median 600 Franken zurück (BA für Statistik). Bei 17 Kantonen beträgt die Anzahl von Tierschutzfällen während 1999 – 2003 (von gesamthaft 1’923 dem Bundesamt für Ve­teri­när­wesen ge­meldeten Fällen) weniger als 0,5 Fälle pro 10'000 EinwohnerInnen und Jahr. Dabei beträgt der gesamt­schweize­rische Durchschnitt von 0,52. Die Liste der Kantone mit den häufigsten Tierschutz­strafent­scheiden pro Kopf wird mit 1,5 Fällen pro Jahr und 10'000 EinwohnerInnen (seit 2001) von St. Gal­len an­geführt. Dort vertritt seit 2000 das Tierschutzamt die Tiere im Strafverfahren. Kurz darauf folgt der Kanton Zü­rich mit 0,94 Fäl­len, wo seit mehr als zehn Jahren der Tieranwalt amtet. Am besten wird das Rindvieh strafrechtlich geschützt (526 Fälle mangelhafter Haltung und Pflege und 399 wegen Anbin­dehaltung), wohl vor al­lem deshalb, weil schlecht gehaltenes Rindvieh Kür­zungen von Direktzahlun­gen nach sich zieht. Erst an dritter Stelle folgen die Hunde (240). Mit 13 Fällen von 1993 bis 2003 wurden praktisch keine Ver­stösse im Tierversuchsbereich geahndet. Grundlage des auswertenden Berichts bilden sämtliche dem Bun­desamt für Veterinärwesen gemeldeten Entscheide im Tierschutz­strafrecht von 1993 – 2003 so­wie die Fälle des Zürcher Tieranwalts 1999 – 2003, welche alle anony­misiert und zusammengefasst auf der Datenbank kostenlos abgerufen werden können.

Für die Stiftung für das Tier im Recht sind die ausgesprochenen Bussen von median 500 Fran­ken bei Tierquälereien nicht abschreckend und griffig genug. Auch verlangt sie wegen der häufig un­richtigen Anwendung des Tierschutzrechts eine stärkere Aus- und Weiterbil­dung der Strafverfol­gungsbehörden in diesem Bereich sowie eine Parteistellung des Tierschutzes in Form eines unab­hängigen Tieranwalts für alle Kantone.

Auch zur Bekämpfung der bestehenden Missstände bei Strafverfolgungsbehörden und Voll­zugsverantwortlichen hat die Stiftung für das Tier im Recht die TIER-CD-ROM erstellt, die ebenfalls heute der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Erst- und einma­lig enthält die TIER-CD-ROM auf einen Klick sehr viel Wissenswertes über das Tier in Recht und Gesellschaft: ak­tuelle Texte und Interviews über die Le­bensumstände von Heim-. Nutz-, Versuchs- und Wildtieren; alle Rechtserlasse und Merkblätter zum Tier im Recht, die Datenbank mit 2'800 Schweizer Tier­schutz-Straffällen, ein Kapitel für Vollzugsbe­hörden und die virtu­elle Bibliothek mit den Angaben über 3’700 Beiträgen. Und: Kunstwerke, Gedichte und Zitate, Spiele und Musik! Sie dient allen, denen das Tier ein Anliegen ist oder die beruflich mit Tie­ren zu tun haben, also Tierhaltende, Tier­ärztInnen, Schulen aller Stufen, Vollzugsorgane im Tier­schutz, Strafverfol­gungsbehörden, Medienschaffende sowie Tier­schutz- und tiernahe Organisationen. Mit der TIER-CD-ROM leistet die Stiftung für das Tier im Recht einen Beitrag für ein besseres Ver­ständnis der Mensch-Tier-Beziehung in Gesellschaft und Recht. Ziel aller Projekte der Stiftung für das Tier im Recht: die Beziehung zwischen Tieren und Menschen in Recht und Gesellschaft zu verbes­sern.

Die TIER-CD-ROM kann bereits jetzt unter info@tierimrecht.org zu 24 Franken zuzüglich Versand­kosten bestellt werden. Lieferbar ist sie gegen Ende Oktober. Für Medienschaffende steht ein Rezensionsexemplar zum Versand bereit; es handelt sich um eine limitierte Vorversion, welche vor­erst auf PC, in der Schlussfassung auch auf Mac funktioniert.

Die TIER-CD-ROM enthält 860 Kapitel, 350 Fotos und Grafiken (ohne Spiele), 700 Texte, 1850 interne Verlinkungen, 650 Internetlinks, 30 Videos (40 Min.), 750 PDF-Dateien, 75 Sprechertexte (Gedichte, Zitate, Tier&Kunst, Einführung), 5 Musik-Medleys von Lounge, Klassik zu Walgesängen (55 Minuten) und sieben tierbezogene Spiele.

Rückfragen an Dr.iur. Antoine F. Goetschel oder Dr.iur. Gieri Bolliger, Tel. 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org.

Bilder von Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger:

MEDIENECHO ONLINE