TIR enttäuscht über Entscheidungen des Nationalrats bezüglich des Schutzstatus des Wolfs und der Verwendung von Widerhaken im Rahmen der Fischerei
Im Rahmen der Herbstsession 2016 hat sich der Nationalrat bereits zwei Mal klar gegen tierschutzrechtliche Anliegen entschieden. Am 14. September hat er die Walliser Standesinitiative angenommen, die eine Lockerung des Schutzes des Wolfs in der Schweiz zum Ziel hat und als Konsequenz die Kündigung der Berner Konvention verlangt. Am Montag zuvor hatte die grosse Kammer bereits einer Motion von Fabio Regazzi (CVP/TI) zugestimmt, mit der das Verbot der Verwendung von Widerhaken im Rahmen der Fischerei aufgeweicht werden soll. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist enttäuscht über die Haltung des Nationalrats und hofft nun in beiden Geschäften auf einen gegenteiligen Entscheid des Ständerats.
16.09.2016
Mit 101 zu 83 Stimmen bei zwei Enthaltungen hat sich der Nationalrat am 14. September die Walliser Standesinitiative angenommen, die die Kündigung der Berner Konvention verlangt. Ziel des Vorstosses ist die Aufhebung des Status des Wolfs als streng geschützte Tierart. Insbesondere soll das Jagdgesetz so abgeändert werden, dass der Wolf gejagt werden darf. Dies, nachdem sich der Ständerat im vergangenen März gegen die Standesinitiative ausgesprochen hatte. Die TIR ist enttäuscht über den Entscheid des Nationalrates und empfindet die Walliser Standesinitiative als Zwängerei. Bereits im Sommer 2015 wurde der Wolfsschutz durch die revidierte Jagdordnung gelockert. Seit der Anpassung ist es gestattet, Wolfsrudel in ihrer Grösse zu regulieren. Dabei werden die Jungwölfe ins Visier genommen, deren Abschuss nun möglich ist. Die Kündigung der Berner Konvention mit dem Ziel, das Schutzniveau des Wolfs in der Schweiz noch weiter zu senken, erachtet die TIR als eine überstürzte und unverhältnismässige Massnahme. Sie hofft, dass der Ständerat, der sich nun erneut mit der Standesinitiative auseinandersetzen muss, den Vorstoss wie bereits im vergangenen März ablehnen wird.
Die TIR kritisiert zudem den Entscheid des Nationalrats vom 12. September über die Annahme einer Motion von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP/TI), die die Zulassung der Verwendung von Widerhaken in Fliessgewässern fordert. Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 18. Februar 2015 klar gegen die Motion ausgesprochen und dabei insbesondere mit dem Tierwohl argumentiert.
Der Einsatz von Angeln mit Widerhaken ist gemäss Tierschutzverordnung grundsätzlich verboten. Nur in Seen und Stauhaltungen können die Kantone Inhabern eines Sachkundenachweises die Verwendung von Angeln mit Widerhaken gestatten. Aus Tierschutzsicht ist diese Praktik scharf zu kritisieren, weshalb auch die bereits bestehenden Ausnahmen äusserst problematisch sind. Widerhaken können bei den betroffenen Tieren zu erheblichen Verletzen führen. Dieses Risiko erhöht sich in Fliessgewässern durch den Zug des Wassers zusätzlich. Sollte auch der Ständerat die Motion annehmen, würde die Ausnahmebestimmung weiter ausgebaut, was aus Gründen des Tierschutzes klar abzulehnen ist. Die TIR appelliert daher an die zweite Kammer, sich gegen den Vorstoss auszusprechen und somit ein Zeichen für den Tierschutz zu setzen.