TIR enttäuscht: Nationalrat beschliesst Abschaffung der obligatorischen Ausbildungskurse für Hundehaltende
Der Nationalrat hat am Montag, 19. September, einer Motion von Ruedi Noser (FDP/ZH) zugestimmt, mit der dieser die Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehaltende forderte. Die grosse Kammer ist damit der Mehrheit des Ständerats gefolgt, der sich bereits im vergangenen Sommer für die Abschaffung der obligatorischen Kurse ausgesprochen hat. Damit werden Hundehaltende beim Erwerb eines Hundes in absehbarer Zeit keinen sogenannten Sachkundenachweis (SKN) mehr erbringen müssen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bedauert die Entscheidung des Parlaments. Ihrer Ansicht nach ist die SKN-Ausbildung ein sinnvolles Instrument, um Hundehaltenden zumindest gewisse Grundkenntnisse zu vermitteln.
20.09.2016
Mit 93 zu 87 Stimmen beschloss der Nationalrat gestern, dass die erst 2008 eingeführte Ausbildungspflicht für Hundehaltende wieder aufzuheben sei. Der Bundesrat wird nun die notwendigen Anpassungen in der Tierschutzverordnung vornehmen müssen. Anlass für den entsprechenden Vorstoss war eine vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im vergangenen März veröffentlichte Evaluation der SKN-Kurse. Diese bilanziert unter anderem, dass es keine "hard facts" wie etwa eine deutliche Abnahme der Beissvorfälle oder deutliche Verhaltensunterschiede zwischen Personen mit und ohne Kursbesuch gebe, die dem Obligatorium objektiv eine positive Wirkung zuschreiben könnten, und dass 20 Prozent der Hundehalter die vorgeschriebene Ausbildung nicht absolviert hätten.
Die TIR bedauert die Entscheidung des Parlaments. Jeder Halter sollte die Bedürfnisse seines Hundes kennen. Nur so kann er seiner Verantwortung sowohl gegenüber dem Tier selbst als auch gegenüber der Gesellschaft und deren berechtigtem Interesse an Sicherheit gerecht werden. Der SKN verpflichtet jeden Halter, sich mit seinem Hund auseinanderzusetzen und zumindest die Grundzüge für einen korrekten Umgang mit diesem zu erlernen.
Auch die angesprochene Evaluation der SKN-Kurse stellt den Lehrgängen ein insgesamt gutes Zeugnis aus. So zeigt sie auf, dass die Kursabsolventen wie auch die Hundetrainer die Gestaltung, Nützlichkeit und Qualität der SKN-Ausbildung mehrheitlich als gut bewerten. Auch rund drei Viertel der befragten kantonalen Veterinärdienste beurteilten den SKN-Lehrgang in Bezug auf das sichere Führen des Hundes sowie im Hinblick auf eine tiergerechte Haltung als "sehr nützlich" oder "eher nützlich". Rund zwei Drittel der Kursteilnehmer geben an, dass sich ihr Verhalten dem Hund gegenüber aufgrund der SKN-Ausbildung positiv verändert hat.
Dass rund ein Fünftel aller Hundehaltenden die Kurse nicht besucht hat, ist nach Ansicht der TIR ein schwaches Argument für die Entscheidung, das Ausbildungsobligatorium aufzuheben. Wenn sich ein gewisser Anteil der Bevölkerung nicht an eine gesetzliche Pflicht hält, sollte diese deshalb nicht einfach abgeschafft werden, sondern sind vielmehr Massnahmen zur besseren Umsetzung der betreffenden Vorschriften zu ergreifen.
Die TIR wird sich auch weiterhin für eine Förderung der Ausbildung von Hundehaltenden – sowie auch von anderen Tierhaltenden – stark machen. Denkbar wäre beispielsweise eine Reduktion der Hundesteuer für Halter, die eine Ausbildung absolviert haben. Zudem steht es den Kantonen nach wie vor frei, für in ihrem Kantonsgebiet wohnhafte Hundehaltende ein Ausbildungsobligatorium vorzusehen.
Anzumerken ist, dass die SKN-Pflicht bis zur entsprechenden Anpassung der Tierschutzverordnung durch den Bundesrat in Kraft bleibt. Bis diese vorgenommen wird, müssen Hundehaltende also weiterhin die obligatorischen Kurse besuchen.