Den Tieren eine Stimme geben / in: Schweizer Familie 27/2007 - Denkpause S.6 und 7
Jeder Verkehrssünder wird hart bestraft. Doch wenn einer Hunde oder Kühe quält, kommt er praktisch ungeschoren davon. Plädoyer für mehr Tieranwälte in der Schweiz.
06.07.2007
Letzte Woche hat der Nationalrat mit einer Stimme mehr den Tieren eine Stimme im Strafverfahren untersagt. Stimmt das für Sie?
Stimmen haben die Tiere ganz verschiedenartige. Leihen Sie Ihr Gehör am Morgen dem Vogelgeplapper? Dem Schnurren der Katze, dem Fiepsen von Hunden? Achten Sie darauf, Sie werden erstaunt sein, wie stark Tiere unser Leben begleiten und sich durch ihre Stimme kundtun. Tierstimmen beschäftigen auch die Gerichte manchmal. Bellende Nachbarn ziehen wegen lauten Hunden vor Gericht, oder entnervte Mitbewohner hören in Papageiengesängen bloss lautes Gekrächz - Nachbarrecht, sagt man dem.
Was ist hingegen mit den Stimmen der vielen ungehörten Tiere, die immer im Dunkeln und zusammen gepfercht ihr Leben fristen, die von ihren Halterinnen und Haltern stark vernachlässigt, regelmässig geschlagen, ohne Bewegungsmöglichkeiten gehalten werden? Deren Halsketten eingewachsen sind, deren Gehege zu klein und das Futter ihnen nicht angemessen sind? Wer erhebt für diese auch in ihrer Würde verletzten Tiere die Stimme gegen die fehlbaren Tierhalter? Wenn sie davon erfahren, schalten sich gelegentlich Nachbarn oder Spaziergänger ein und in der Folge Tierschutzorganisationen mit Aktionen und Massnahmen, die sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können. Auch die Veterinärämter haben sich um Tierquälereien und andere Verstösse gegen das Tierschutzrecht zu kümmern - Verwaltungsrecht, sagt man dem. Der Erfolg solcher direkter Massnahmen zugunsten des Tieres ist häufig aber dürftig.
Stimmt es aber, dass den Tieren gegen ihre eigenen Tierquäler vor Strafgericht eine Stimme fehlt? In der Tat: Tiere können sich rechtlich nicht selber wehren. Sie sind auf die Hilfe von anderen dringend angewiesen. Die Tierquäler selber sind am Aufdecken der eigenen Straftat sicher nicht interessiert. Sie wollen nicht, dass sie abschreckend hart bestraft werden, weil sie etwa ihren Hund im sonnenbeschienenen Auto vergessen haben und so häufig qualvoll sterben liessen (110 bekannt gewordene Fälle in zehn Jahren), ihre Katze oder ihr Rindvieh stark vernachlässigten (110 bzw. 230 Fälle) und dass solches eigentlich beschämendes Tun gar noch bekannt wird. Die Dunkelziffer dürfte bis zum Vierfachen betragen.
Auch die Staatsanwaltschaft hat in Zeiten zunehmender Kriminalität alle Hände mit anderen als so genannt gravierender erscheinenden Fällen zu tun. Nur wenige Kantone werden zum Schutz des Tieres im Strafverfahren von sich aus aktiv: als positiv sind uns aufgrund unserer jahrelangen Untersuchungen und Datenerhebungen etwa die Kantone St. Gallen, Aargau und Zürich aufgefallen; im letzteren Kanton wirkt der einzige "Tieranwalt" der Schweiz. Andere wie Schwyz, Wallis, Genf, Unterwalden, Tessin und Uri lassen die Tierquäler praktisch ungeschoren laufen.
Stimmt das so für Sie? Bewegt Sie nicht auch die Vorstellung, dass etwa Verkehrssünder wegen Delikten hinter Schloss und Riegel kommen oder sonst abschreckend hart angefasst werden, teils ohne dass sie durch ihr Delikt jemandem geschadet hätten, wogegen Tierquäler, wenn überhaupt erwischt und verfolgt, mit einer lächerlich geringen Busse von durchschnittlich 487 Franken zu rechnen haben?
Stimmung gegen fehlbare Tierhalter zu schüren, liegt mir nicht. Was tun? Für meinen Teil - und in meiner Stimmung - will ich einen Beitrag für ein besseres Tierlos etwa dadurch leisten, dass die von mir geleitete Stiftung für das Tier im Recht praxisorientierte Vollzugshilfen für alle Interessierten ausgearbeitet hat:
Neben Auskünften zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Tier im Recht finden auch Sie auf unseren Websites etwa die ausgeklügelte Datenbank über alle zur Beurteilung gelangten Schweizer Straffälle im Tierschutz. Wer also die Tierhaltung der Nachbarin oder Missstände in einem Privatzoo für illegal empfindet: auf der Datenbank finden sich andere Fälle, die zu einer Verurteilung (oder einem Freispruch) geführt haben. Mit diesem Wissen lassen sich die Verantwortlichen viel leichter von Massnahmen zur Verbesserungen überzeugen.
Nachlesen lassen sich auch die rechtlichen Grundlagen und zahllosen Vorschläge zur tiergerechten Haltung von Heim-, Nutz- und Wildtieren. Auch steht unsere umfangreichste Bibliothek zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft im deutschen Sprachraum allen Interessierten offen, und die rund zehntausend teils jahrhunderte alten Werke sind grossenteils auch mit den dazu gehörigen Kapiteln im Internet verknüpft: "Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden", lesen wir in Dürrenmatts Physikern. Dies gilt auch für unser Verhältnis zum Tier im Recht und in der Ethik.
Erstaunlich vieles zur Verbesserung des Tierloses wurde vor fünfzig, vor hundert Jahren und mehr geschrieben und gefordert. So auch ein Tieranwalt im Strafverfahren, und zwar erstmals im Jahre 1891. Genau hundert Jahre später wurde die wichtige Institution des "Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen" im Kanton Zürich mit 83% Ja-Stimmen zur Wirklichkeit! Dort trägt er vieles dazu bei, dass es den Tieren besser geht. Lasst uns nicht weitere hundert Jahre warten, bis die Tiere auch in anderen Kantonen und Staaten einen besseren Rechtsschutz geniessen!
Stimmen Sie deshalb künftig vermehrt im Sinne der Tiere. Leihen Sie Ihnen Ihr Gehör und fühlen Sie sich in unsere nächsten Verwandten ein. Nehmen Sie den Schutz der Tiere vermehrt wahr als Ausdruck praktizierter Menschlichkeit gegenüber Schwächeren. Wir dürfen durchaus Parallelen ziehen zu geschlagenen Kindern und misshandelten Frauen, zu geächteten Minderheiten und der geschwächten Umwelt! Dankbar bin ich gegenüber allen, die ihrer Menschlichkeit in welchen Bereichen auch immer nachdrücklich Ausdruck verleihen. Und stehen Sie dafür auf, dass künftig auch die Stimme der Tiere besser gehört, die Grundansprüche der Tiere auf ein gutes Leben besser erkannt und auch Tierquäler von den Gerichten und Strafbehörden künftig abschreckend hart belangt werden.
Erfahren Sie mehr unter www.tierimrecht.org und www.tierschutz.org.
Weitere Informationen:
- "Denkpause" in Schweizer Familie 27/2007, S. 6 und 7, leicht redaktionell angepasst
- Gutachten Auswertung Schweizer Tierschutz-Strafpraxis 1982 - 2005
- Schweizer Tierschutz-Straffälle
- Lexikonartikel Tieranwalt