Stiftung für das Tier im Recht am IAHAIO-Weltkongress in Tokio
Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger vertraten die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) vom 5. bis 8. Oktober 2007 am 11. Weltkongress der International Association of Human-Animal Interaction Organization IAHAIO in Tokio. Der vom Prinzen Akishino (Fumihito) feierlich eröffnete Kongress stiess auf ein sehr grosses Medieninteresse und wurde von über 1200 Teilnehmern besucht.
11.10.2007
Traditionellerweise bedeutet der alle drei Jahre stattfindende IAHAIO-Weltkongress ein viel beachtetes und bedeutendes Forum für Experten der verschiedenen Disziplinen der Mensch-Tier-Beziehung aus aller Welt. Wie schon bei den letzten Austragungen hatte die TIR auch diesmal die Gelegenheit, die rechtlichen Aspekte des Themas auszuleuchten. Im Rahmen eines eigenen Workshops mit dem Titel "Animals in the Law: A Global Perspective – Update 2007" präsentierten Antoine F. Goetschel und Gieri Bolliger eine umfangreiche rechtsvergleichende Studie über das Tier in 18 verschiedenen nationalen Rechtsordnungen. Hierfür wurde der bereits 2004 in Glasgow vorgestellte Raster mit 18 Kernfragen über die rechtliche Erfassung der Mensch-Tier-Beziehung in den letzten drei Jahren bedeutend erweitert, sodass in Tokio nun eine sehr umfassender Vergleich von 18 Nationen gezeigt werden konnte. Neben dem schweizerischen Recht wurde dabei jenes von Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, der Niederlande, Griechenland, Dänemark, Grossbritannien, Kanada, der USA, Argentinien, Japan, Südkorea, China, Südafrika und Neuseeland untersucht und kritisch gegenüber gestellt. Hierbei zeigte sich unter anderem, dass die Schweiz in gewissen Bereichen über durchaus tierfreundlichere Normen (insbesondere in zivilrechtlicher Hinsicht) verfügt als die meisten anderen untersuchten Staaten, in anderen Bereichen aber auch hierzulande aus der Sicht des Tierschutzes und der Mensch-Tier-Beziehung noch grosse Gesetzesdefizite bestehen.
Die Präsentation der TIR fand beim internationalen Publikum grosses Interesse und wurde im Verlaufe des Kongresses verschiedentlich zitiert und sehr positiv bewertet.
Im Hinblick auf die nächste IAHAIO-Konferenz (2010 in Stockholm) zieht die TIR in Betracht, die Studie weiter auszubauen und das hierfür notwendige Beziehungsnetz noch einmal zu erweitern.
Ziel dieser engen internationalen Zusammenarbeit ist es, das gegenseitige Verständnis für die Eigenarten nationaler Tierschutzbestimmungen zu fördern und sich gegenseitig bei der Schaffung und Implementierung strengerer Normen zu unterstützen. Auf diese Weise soll die Stellung des Tieres in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen sukzessive verbessert werden. Die TIR wird die Ergebnisse ihrer Untersuchung und die vollständige Übersicht über die 18 nationalen Rechtsordnungen in Kürze auf ihrer Website publizieren.
Im Rahmen eines weiteren Workshops mit dem Titel "A Universal, Natural and Basic Human Right To Have Contact With Animals?" lieferte der Geschäftsleiter der TIR, Antoine F. Goetschel, das Fundament für die Forderung, wonach das Halten von Heimtieren oder zumindest der Kontakt mit ihnen ein Grundrecht darstelle. Dabei konnte er sich auf seine Erkenntnisse und Argumentationslinien abstützen, die er bereits 1989 in seiner Doktorarbeit über Tierschutz und Grundrechte herausgeschält hatte. Am diesjährigen Kongress hat die IAHAIO nun einstimmig eine darauf basierende Deklaration verabschiedet, wonach der Zugang und Kontakt mit Tieren weltweit und für jedermann grundrechtlichen Charakter erlangen sollte.
Aufgrund des grossen positiven Feedbacks für ihre Präsentationen darf die TIR mit Genugtuung feststellen, dass sie - wie auch mit ihrer verschiedentlich gestellten Forderung nach weltweiter Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten nach Zürcher Modell - an vorderster Front für die Besserstellung des Tieres auf der Welt eine wichtige Aufgabe erfüllt.
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