Alarmierender Rückgang der Bussenhöhe für Tierschutzdelikte – Drastische Zunahme von Straftaten an Hunden – Ziele und Schwerpunkte des neuen Tieranwalts

Ein umfassender Bericht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) über die Strafpraxis im Tierschutz belegt, dass die Bussen für Tierschutzdelikte 2006 gegenüber dem Vorjahr erneut stark gesunken und mit durchschnittlich 458 Franken skandalös niedrig sind. Die TIR fordert eine massive Verschärfung der Strafpraxis und von den Behörden mehr Mut, Tierquälereien streng und konsequent zu verfolgen und zu bestrafen. Für einen strikten Vollzug des Tierschutzstrafrechts will sich auch der neue Tieranwalt des Kantons Zürich, Antoine F. Goetschel einsetzen. Seine Nachfolge als Geschäftsleiter der TIR tritt Gieri Bolliger an.

17.10.2007

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat heute die neusten Erkenntnisse ihrer Datenbank mit über 5100 Schweizer Tierschutzstraffällen der letzten 24 Jahre vorgestellt. Ein 62seitiger auswertender Bericht mit einer Vielzahl von Fakten bringt für die Strafpraxis des Jahres 2006 teilweise erschütternde Tendenzen zutage.

Die Entwicklungen im Vollzug des Tierschutzstrafrechts im Jahre 2006 sind zwiespältig. Zwar wurden gesamtschweizerisch mit 572 so viele Strafverfahren wegen Tierschutzdelikten wie nie zuvor gemeldet und konnte gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um zehn Prozent verzeichnet werden. Zu Anstiegen kam es in elf Kantonen, wobei vor allem die Entwicklungen in Aargau, St. Gallen und Zürich erfreulich sind. Im kantonalen Vollzug zeigen sich aber nach wie vor erhebliche Unterschiede. Aus Appenzell-Innerrhoden, Genf, Solothurn, Uri, dem Tessin und Wallis wurde 2006 kein einziger Tierschutzstraffall gemeldet, womit sich die Zahl der sog. "Nuller-Kantone" im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt hat, was einen klaren Rückschritt im Vollzug bedeutet.

Die Untersuchung zeigt ausserdem, dass die 2006 für Tierschutzdelikte ausgesprochene durch-schnittliche Bussenhöhe gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent auf 458 Franken gesunken ist. Über die letzten drei Jahre gesehen ist sogar ein dramatischer Rückgang um über 20 Prozent zu verzeichnen. Insgesamt fallen die Urteile sehr milde aus und wird der gesetzliche Strafrahmen nicht ansatzweise ausgeschöpft. Eine weitere alarmierende Tatsache bedeutet die massive Zunahme von Straftaten an Hunden, die 2006 einen absoluten Höchstwert erreicht haben. Mit 203 Fällen waren Hunde fast gleich häufig Opfer von Tierschutzdelikten betroffen wie alle Nutztierarten zusammen (222). Bei den Ursachen dieser Entwicklung fragt sich, ob Tierquälereien durch die zunehmend hundefeindlichen Tendenzen in der Bevölkerung und die teilweise polemische Me­dienberichterstattung über gefährliche Hunde geschürt werden.

Vor dem Hintergrund dieser und vieler weiterer dokumentierter Missstände postuliert die TIR eine massive Verschärfung der Strafpraxis. Gefordert wird, dass künftig durchwegs abschreckende Geld- und vermehrt auch unbedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen werden. Dabei soll vor allem auch der objektiven Tatschwere mehr Beachtung geschenkt und insbesondere der zeitliche Aspekt des Tierleids angemessen berücksichtigt werden. Um den bestehenden Vollzugsmängeln zu begegnen, regt die TIR zudem die Einführung eines auf objektive Kriterien ausgerichteten Tarifkatalogs für die Sanktionen im Tierschutzstrafrecht an, der zu einer gesteigerten Transparenz der Strafpraxis und einem systematischeren Vorgehen der Vollzugsbehörden beitragen könnte.

Um den alarmierenden Tendenzen entgegenzutreten, bedarf es letztlich aber auch struktureller Verbesserungen in Form von speziell ausgebildeten und unabhängigen Tieranwältinnen und Tieranwälten oder ähnlichen Instituten mit Parteistellung, wie sie sich in den Kantonen Zürich und St. Gallen seit Jahren nachweislich bewährt haben.

Vom Verein Koordination Kantonaler Tierschutz (KKT) Zürich wird den Medien Dr. iur. Antoine F. Goetschel (49) als neuer "Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen" (Tieranwalt) des Kantons Zürich vorgestellt. Der vom KKT vorgeschlagene und vom Regierungsrat gewählte neue Amtsträger präsentiert die Ziele und Schwerpunkte seiner am 1. November 2007 beginnenden Tätigkeit, wobei er auf einen möglichst zielorientierten und reibungslosen Strafrechtsvoll­zug im Tier­schutz hinwirken will.

Dazu gehört die Überprüfung, ob und inwieweit innerhalb der Statthalterämter und Staatsanwaltschaften des Kantons Zürich über die Bezirksgrenzen hinweg die Tierschutz-Straftatbe­stände einheitlich untersucht, rapportiert und zur Verurteilung gebracht werden. Es würde ihn freuen, an einem Raster oder gar an einem - vorzugsweise öffentlich zu­gänglichen - Sanktionska­talog mit konkreten Vorschlägen zur einheitlichen und angemessenen Bestrafung der Verurteilten mitzuwirken. Auch wird er den von TIR im Jahr 2006 erneut festgestellten Rückgang der durchschnittlichen Bussenhöhe für den Kanton Zürich nach Kräften einzudämmen suchen. Zudem will er sich dafür ein­setzen, dass Tierquäler und Tierquälerinnen – ähnlich wie im Strassenverkehrsrecht (Stichwort: Raser) – hart und konsequent zur Verurteilung gebracht wer­den.
Mit seinem Amtsantritt gibt Antoine F. Goetschel die Geschäftsleitung der TIR nach zwölf sehr erfolgreichen Jahren ab.

Seine Nachfolge tritt der langjährige rechtswissenschaftliche Mitarbeiter der TIR, Dr. iur. Gieri Bolliger (39) an. Gieri Bolliger ist ebenfalls Rechtsanwalt und hat sich mit seiner ausgezeichneten Dissertation über "Europäisches Tierschutzrecht" weit über die Landesgrenzen hinaus einen Namen gemacht.

Seit 2000 hat er als Autor oder Co-Autor verschiedene Publikationen zum Thema veröffentlicht, so unter anderem "Das Tier im Recht – 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A bis Z" (2003), die TIER-CD-ROM (2004) und zahlreiche Gutachten und Fachartikel zum kantonalen, eidgenössischen und internationalen Tierschutzrecht. Gieri Bolliger hat Lehraufträge für Tier-schutzrecht an der Universität Zürich und der Hochschule für Wirtschaft in Luzern, referiert regelmässig auf Kongressen und Tagungen zu juristischen und ethischen Aspekten der Mensch-Tier-Beziehung und ist Mitglied und Tierschutzdelegierter der Tierversuchskommission des Kantons Zürich. Die Geschicke der TIR sind damit in die besten Hände gelegt