Tierversuchsverordnung und VerTi-V - Stellungnahme der TIR im Vernehmlassungsverfahren vom 6.4.2009

Die beiden vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in die Vernehmlassung geschickten Amtsverordnungen mit Detailvorschriften im Tierversuchswesen weisen zwar in die richtige Richtung sind aus der Sicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gesamthaft jedoch ungenügend. In zwei ausführlichen Stellungnahmen legt die TIR ihre Kritikpunkte ausführlich dar.

06.04.2009

Im Nachgang der 2008 erfolgten Totalrevision des Tierschutzrechts erfährt auch der Tierversuchsbereich einige bedeutende Anpassungen. Die hierfür notwendigen Detail- bestimmungen werden in verschiedenen Amtsverordnungen geregelt, wofür das BVET zwei Entwürfe in die Vernehmlassung geschickt hat. Aus der Sicht des Tierschutzes weisen diese zwar durchaus den richtigen Weg. Ein genauer Blick in die Entwürfe zeigt aber auf, dass die Vorlagen insbesondere dem allgemeinen – und seit dem 2006 in Kraft getretenen Öffentlichkeitsgesetz gesetzlich geschützten – Informationsbedürfnis der Bevölkerung nicht gerecht werden.

Zusammen mit anderen Tierschutzorganisationen bemängelt die TIR diesen und verschiedene weitere Punkte in der Vernehmlassung.

Die ausführliche Stellungnahme der TIR zu den beiden Vorlagen finden Sie hier, eine mit weiteren Tierschutzorganisationen verfasste Medienmitteilung hier.