TIR referiert an internationalem Tierschutz-Kongress in Brüssel

An der internationalen Konferenz "Enforcement of Animal Welfare related to the EU Legislation" vom 12./13. Juni 2012 in Brüssel wird die Durchsetzung von nationalen und internationalen Tierschutzbestimmungen kritisch diskutiert. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist Mitveranstalterin des Kongresses und beteiligt sich zudem mit einem Referat zur Vollzugssituation in der Schweiz.

04.06.2012

Die allgemein wachsende Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Tieren führt in ganz Europa zunehmend zum Erlass von Tierschutzbestimmungen. So räumen die meisten Staaten – und auch die Europäische Union – dem Tierschutz heute wesentlich mehr Platz in ihren Rechtsordnungen ein als noch vor ein oder zwei Jahrzehnten. Tierschutzregelungen sind aber immer nur so wirkungsvoll, wie auch ihre Durchsetzung sichergestellt wird. Und in den EU-Mitgliedstaaten werden selbst die Gesetze mit Mindeststandards für den Tierschutz nur unvollständig oder überhaupt nicht umgesetzt. Dies zeigte sich unlängst eindrücklich beim Käfigverbot in der Legehennenhaltung mit dem Ergebnis von gleich 13 Vertragsver-letzungsverfahren. Vollzugsmängel sind oftmals eine Ursache für enormes Tierleid.

Vor diesem Hintergrund laden das European Policy Office von Vier Pfoten und die Eurogroup for Animals, die europäische Dachorganisation für Tierschutz, zu einer internationalen Konferenz mit Fokus auf die Durchsetzung des Tierschutzrechts in Europa. Der Kongress findet am 12./13. Juni 2012 in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU in Brüssel statt.

Dabei werden rund 30 Experten aus Politik, Wirtschaft, Jurisprudenz und Tierschutz wichtige Aspekte zum Tierschutzvollzug aufzeigen und damit gemeinsam die Grundlage für gezielte Verbesserungen insbesondere im Hinblick auf die von der Europäischen Kommission im Januar 2012 angenommene EU-Tierschutzstrategie 2011–2015 erarbeiten. Diese legt besonderen Wert auf eine deutliche Verbesserung der Umsetzung bestehender tierschutzrechtlicher Vorgaben.

Der Vergleich individueller nationaler Vollzugsprobleme, teilweise erheblich unterschiedlicher Tierschutzniveaus und verschiedener Ansätze zur Verbesserung des Tierschutzvollzugs ist von grösster Bedeutung für eine erfolgreiche Umsetzung der EU-Tierschutzstrategie. Ziel ist überdies eine bessere Koordination auf lokaler, nationaler und supranationaler Ebene sowie die Vernetzung aller an der Durchsetzung der Tierschutzvorschriften beteiligten Behörden.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist Mitveranstalterin des Kongresses und beteiligt sich darüber hinaus mit einem Referat. Dabei wird Dr. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, am Beispiel der Schweizer Rechtslage die Bedeutung des Verfassungsrangs von Tierschutznormen und deren Auswirkungen auf die Praxis der Vollzugsbehörden und Gerichte erläutern. Die TIR freut sich, zur Entwicklung des europäischen Tierschutzes beitragen zu dürfen. Sie hofft auf zahlreiche interessierte Konferenzteilnehmer, die die gewonnenen Erkenntnisse anschliessend in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich einfliessen lassen werden.