Strafanzeigen gegen Vergiftung von Wanderfalken
Wanderfalken gelten in der Schweiz als selten und sind daher streng geschützt. Nichtsdestotrotz sind die Tiere immer wieder Ziele illegaler Tötungsaktionen. In zwei Fällen, in denen konkrete Hinweise auf strafbares Verhalten vorliegen, hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gemeinsam mit Grün Stadt Zürich und dem Schweizerischen Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz Strafanzeige erstattet.
03.09.2013
Grün Stadt Zürich (GSZ) unterhält im Auftrag der Stadt Zürich Nisthilfen für seltene Brutvögel. Am Hochkamin der Kehrichtverbrennungsanlage an der Josefstrasse hat GSZ im für Wanderfalken ausgelegten Horst eine Videokamera installiert, die es Besuchern der GSZ-Website ermöglicht, Einblick in das Brutgeschehen zu nehmen. Jene Kamera hatte 2011 festgehalten, wie ein damals brütendes Falkenweibchen mit deutlichen Anzeichen einer akuten Vergiftung qualvoll verendete. Daraufhin gingen bei GSZ Dutzende Anrufe schockierter Vogelfreunde ein, die den Vorfall live per Webcam mitverfolgt hatten.
Die drei zurückgebliebenen Jungtiere mussten abgeholt und in einer Pflegestation aufgezogen werden. Die Obduktion des verstorbenen Tieres ergab eine Vergiftung mit einem hochgiftigen Insektizid. Alle Hinweise deuten darauf hin, dass eine lebende Taube entsprechend präpariert und gezielt als Lockvogel eingesetzt wurde, um von einem Greifvogel gejagt und verspeist zu werden und diesen so zu vergiften. Dabei handelt es sich um eine in gewissen Taubenzüchterforen propagierte Methode zur Eliminierung von Falken, die von Taubenhaltern oftmals als Gefahr für ihren Tierbestand betrachtet werden.
Nachdem auch im Kanton Basel-Landschaft mehrere ungeklärte Fälle getöteter Falken bekannt geworden waren und im Kanton St. Gallen konkrete Hinweise auf Falkenvergiftungen gesammelt werden konnten, entschieden sich GSZ, der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und die TIR zur Einleitung rechtlicher Schritte. In der Folge haben sie in den Kantonen Zürich und St. Gallen, wo klare Verdachtsmomente für strafbare Handlungen vorliegen, zwei entsprechende Strafanzeigen eingereicht, unter anderem wegen qualvoller Tötung von Tieren und Verstössen gegen die Jagdgesetzgebung.
Die TIR hofft nun, dass die Täter zur Verantwortung gezogen und für ihre tierquälerischen Handlungen bestraft werden. Dies wäre ein abschreckendes Signal für potenzielle Straftäter und würde somit entscheidend zur Verhinderung weiterer Vergiftungsfälle beitragen.