Seminar zum Tierschutzstrafrecht 2017 – erneut erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen TIR und Universität Zürich

In Zusammenarbeit mit dem Strafrechtslehrstuhl von Prof. Dr. iur. Daniel Jositsch hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) diese Woche erneut ein Seminar zum strafrechtlichen Tierschutz durchgeführt. Die teilnehmenden Studierenden haben sich dabei vertieft mit der komplexen Thematik des Tierschutzstrafrechts auseinandergesetzt. Der Anlass war aus Sicht aller Beteiligten ein voller Erfolg.

24.03.2017

Bereits zum zehnten Mal konnte die TIR in Zusammenarbeit mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ein Seminar zum Tierschutzrecht durchführen. Die Veranstaltung fand am 21. und 22. März 2017 in Zürich statt. Im Vorfeld hatten die teilnehmenden Studierenden ausführliche Seminararbeiten zu verfassen, deren Fokus auf strafrechtlichen Aspekten des Tierschutzrechts lag.

Das breite Themenspektrum der Arbeiten reichte von der strafrechtlichen Problematik der Tötung von Grossraubtieren und wildernden Hunden über tierschutzstrafrechtliche Aspekte der sogenannten Extrem- oder Qualzucht und der Schädlingsbekämpfung bis hin zu strafrechtlichen Fragestellungen in den Bereichen der Jagd, der Wildtierhaltung im Zirkus und des Imports tierquälerisch hergestellter Produkte. Ebenso behandelt wurden etwa die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Tiertransporten, der Zusammenhang von Tierschutzdelinquenz und späterer Gewaltbereitschaft gegen Menschen sowie die Wahrnehmung tierlicher Interessen im Strafverfahren.

Am ersten Tag des abwechslungsreichen Seminars standen an der Universität Zürich drei Vorträge über verschiedene Aspekte der rechtlichen Mensch-Tier-Beziehung auf dem Programm. Den Anfang machte Dr. iur. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, der die Besonderheiten und die praktische Umsetzung des Tierschutzstrafrechts beleuchtete. Im Anschluss präsentierte lic. phil. Stefan Schmalbach, leitender Psychologe des Psychiatrisch-Psychologischen Diensts des Kantons Zürich, den Teilnehmenden hochinteressante Ausführungen zum Thema Zoophilie (sexuelle Handlungen an Tieren), wobei er insbesondere auf die psychologischen Hintergründe entsprechender Taten einging.

Das letzte Referat des ersten Tages hielt Dr. Regula Vogel, Kantonstierärztin des Kantons Zürich. Sie berichtete über die tierschutzrechtlich relevanten Tätigkeiten des kantonalen Veterinärdiensts und brachte den Studierenden die verwaltungsrechtliche Seite des Tierschutzrechtsvollzugs näher. Bei einem gemeinsamen Nachtessen liessen die Seminarteilnehmer den Tag schliesslich in einem gemütlichen Rahmen und mit vielen interessanten Diskussionen ausklingen.

Der zweite Seminartag begann frühmorgens mit einer Besichtigung des städtischen Schlachthofs. Die transparente Betriebsführung, die den gesamten Ablauf der Schlachtung von Schweinen von der Anlieferung über die Betäubung bis hin zur Tötung zeigte, war sehr eindrücklich und bedrückend zugleich. Im Anschluss daran gewährte Emil Ott, Leiter des Diensts Tier- und Umweltschutz der Kantonspolizei Zürich, im Rahmen eines ausführlichen Vortrags einen spannenden Einblick in die Vorgehensweise der Polizei bei Tierschutzfällen. Danach präsentierten die Studierenden, die sich am ersten Seminartag in Workshop-Gruppen verschiedenen Tierschutzthemen wie der Tierwürde, der Jagd und Fischerei oder der Haltung von Wildtieren unter ethischen Gesichtspunkten gewidmet hatten, ihr jeweiliges Thema im Plenum. Dabei ergaben sich engagierte Diskussionen, an denen sich sämtliche Teilnehmenden rege beteiligten.

Aus Sicht der TIR war das Seminar ein voller Erfolg. Viele der verfassten Arbeiten werden Eingang in die Bibliothek der TIR finden und auf diese Weise auch weiteren Interessierten zur Verfügung stehen. Wir bedanken uns bei allen Verantwortlichen, insbesondere Prof. Dr. Daniel Jositsch und seinem Team vom Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, und Teilnehmenden ganz herzlich für die gelungene Veranstaltung und hoffen, dass das Seminar allen in bester Erinnerung bleiben wird. Ausserdem möchte sich die TIR bei den Referenten und Hans Rudolf Hofer, Direktor des Schlachtbetriebs Zürich, für ihre aufschlussreichen Ausführungen bedanken.

Die TIR ist überzeugt, durch entsprechende Lehrveranstaltungen viele Studierende für die Thematik sensibilisieren zu können und damit einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung künftiger Fachkompetenzen im Bereich des Tierschutzrechts zu leisten.