Bei Tierquälerei ist Zivilcourage gefragt

Obwohl Tiere in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert geniessen, kommen Straftaten an ihnen leider noch immer viel zu häufig vor – völlig unabhängig davon, ob es sich um Heim-, Nutz- oder wild lebende Tiere handelt. Tiere können sich nicht selber wehren und sind darum auf couragierte Menschen angewiesen. Aus diesem Grund gibt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in ihrem aktuellen Tierschutz-Flyer Auskunft darüber, wie Personen reagieren sollten, die Zeuge eines Tierschutzverstosses werden.

09.05.2017

Gewalt gegen Tiere ist leider oftmals traurige Realität. Das Leid der Tiere bewegt die Gesellschaft; dennoch bleiben viele Tierschutzdelikte unentdeckt, weil die Täter häufig mit den Tierhaltenden identisch sind und alles daran setzen, dass ihre Handlungen unerkannt bleiben. Doch auch bei allfälligen Zeugen fehlt oftmals die Bereitschaft, den zuständigen Behörden Beobachtungen über Tierschutzdelikte zu melden. Ohne entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung erhalten diese aber meist gar keine Kenntnis der Vorgänge und können somit weder den Tieren helfen noch die Täter zur Verantwortung ziehen.

Da sich Tiere nicht selber wehren können, ist es wichtig, nicht einfach wegzuschauen, wenn man ein Tierschutzdelikt beobachtet. Wird man Zeuge einer Straftat an Tieren, empfiehlt es sich, zunächst einmal zu versuchen, den Täter auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und von seinem Tun abzubringen. Viele Verstösse gegen das Tierschutzgesetz geschehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Unwissen der Halter über die Bedürfnisse ihrer Tiere. Ein direktes Ansprechen ist aber natürlich nur dann angezeigt, wenn die Umstände es zulassen und der Täter sich nicht aggressiv verhält. Ansonsten sollte unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117 verständigt werden.

Tierschutzdelikte können dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet oder mit einer Strafanzeige bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Handelt es sich um einen Verstoss gegen die Tierhaltungsregeln, ist eine Meldung an den Veterinärdienst in der Regel die sinnvollere Option. Das Erstatten einer Strafanzeige empfiehlt sich demgegenüber insbesondere bei beobachteten Gewalteinwirkungen auf Tiere oder wenn ein Tier tot aufgefunden wird. Verstösse gegen das Tierschutzgesetz sind sogenannte Offizialdelikte. Dies bedeutet, dass die zuständigen Behörden begründeten Verdachtsmomenten von sich aus nachgehen müssen. Jedermann ist berechtigt, Tierschutzdelikte anzuzeigen.

Weitere Informationen über das richtige Vorgehen bei beobachteten Tierschutzdelikten oder beim anderweitigen Vorfinden von Tieren in einer Notlage finden Sie in unserem aktuellen Flyer.