Vorsicht Hitzestress: Kälber-Iglus besonders gefährlich

Kühe und Kälber ertragen hohe Temperaturen nur schwer. Bereits ab 26 Grad im Schatten reagieren Kälber mit Hitzestress. Werden sie zusätzlich in besonnten "Kälber-Iglus" gehalten, führt dies nicht selten zu einer Überhitzung des Körpers, die bis hin zum Tod führen kann. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ruft Tierhaltende zu Vorsicht auf und bittet die Bevölkerung um entsprechende Aufmerksamkeit.

23.06.2017

Von Hitzestress spricht man, wenn der Körper des Kalbes mehr Wärme erzeugt oder mehr Wärme auf ihn einwirkt, als er abgeben kann. Kälber im Wachstum – gerade bei schnell wachsenden Hochleistungsrassen – sind noch weniger als erwachsene Tiere in der Lage, sich an extreme Wetterbedingungen anzupassen. Bei Hitze beginnen Kälber zu schwitzen, dabei atmen sie mit erhöhter Frequenz. Werden sie in sogenannten Iglus gehalten, ist es ihnen aufgrund der stark beschränkten Platzverhältnisse nicht möglich, einen angemessen luftigen oder schattigen Platz auszusuchen. Aufgrund ihrer Beschaffenheit erhitzen sich Kälber-Iglus bei hohen Temperaturen sehr schnell und oftmals so stark, dass die Kälber es sogar vorziehen, in der Sonne zu stehen, weil die Stauhitze im Iglu unerträglich ist.

Dem Tierhalter obliegt es, für das Wohlergehen seiner Kälber zu sorgen. Direkte Sonneneinstrahlung ist bei sommerlichen Temperaturen unbedingt zu vermeiden, und zwar während des gesamten Tages und unter Berücksichtigung der sich verändernden Sonnenstellung. Eine gute Luftzirkulation sowie der passende Untergrund machen dem Kalb die Situation erträglicher. Überdies ist permanenter Zugang zu sauberem Wasser ein gesetzlich vorgeschriebenes Muss. Durch das Schwitzen und Atmen verlieren Kälber viel Flüssigkeit und Mineralien, die sie durch zusätzliche Wasser- und Salzaufnahme ausgleichen müssen, weshalb auch Salzlecksteine zur Verfügung gestellt werden sollten. Ferner ist auf eine an die Hitze angepasste Nahrung zu achten. Praktische Tipps bietet das Merkblatt des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Wird dem Bedürfnis nach Kühlung in Kälber-Iglus zu wenig Rechnung getragen, macht sich der verantwortliche Tierhalter wegen Tierquälerei nach Art. 26 Abs. 1 lit. a des

Tierschutzgesetzes (TSchG) strafbar. Wer auf eine entsprechende Situation aufmerksam wird, sollte seine Beobachtungen sowohl dem Tierhalter zur unverzüglichen Behebung des Missstands als auch dem zuständigen kantonalen Veterinärdienst und der Polizei melden.

Kälber-Iglus stellen auch abgesehen von ihrer Problematik bei Sommerhitze ein erhebliches Tierschutzproblem dar. Die Einzelhaltung von Kälbern auf minimalem Platzangebot ist – sofern Sichtkontakt zu Artgenossen vorliegt – zwar legal, aber weit von einer tiergerechten Haltung entfernt. Als wirklich artgemäss ist einzig die gemeinsame Haltung von Kuh und Kalb zu betrachten. Die heute standardmässig vorgenommene, aber völlig unnatürliche Trennung von Mutter und Jungtier bedeutet nicht nur eine massive Beeinträchtigung des Wohlergehens beider Individuen, sondern ist auch der Gesundheit des Kalbes in höchstem Masse abträglich. Obschon die Wichtigkeit der Erstmilchversorgung für das Immunsystem der Kälber bekannt ist und diese durch eine intakte Kuh-Kalb-Beziehung optimal gewährleistet werden könnte, werden Haltungsformen, die eine solche ermöglichen, insbesondere in der Milchviehhaltung kaum praktiziert.

Neben Gründen der Wirtschaftlichkeit, der Praktikabilität und der "industriellen Tradition" sind hierfür auch veraltete und erwiesenermassen haltlose der Tierschutzgesetzgesetzgebung entgegenstehende Milchhygienebestimmungen ausschlaggebend. Die TIR setzt sich deshalb gemeinsam mit anderen Organisationen dafür ein, dass die Rechtsgrundlagen entsprechend angepasst und tierfreundliche Haltungssysteme gefördert werden. Praktiken wie die Einzelhaltung von Kälbern in Iglus hingegen sind konsequent zu verbieten.