TIR reicht Strafanzeigen wegen Tierschutzverstössen in der Hühnermast ein
Die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus hat diese Woche Videomaterial aus fünf Schweizer Hühnermastbetrieben veröffentlicht. Darin sind verletzte, sterbende und tote Tiere zu sehen, die entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht angemessen gepflegt werden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erstattet aufgrund der festgestellten Verstösse Strafanzeige gegen die betroffenen Betriebe.
02.02.2018
Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit von Hühnern findet in der konventionellen Eier- und Fleischindustrie wenig Beachtung. So ist bis zum 28. Masttag beispielsweise die Haltung von bis zu 27'000 Masthühnern erlaubt. Ab dem 43. Masttag ist ein Höchstbestand von bis zu 18'000 Tieren zulässig. In dieser Masse ist es kaum möglich, dem einzelnen Tier gerecht zu werden. Dies, obwohl Hühner gleichermassen vom Geltungsbereich des Tierschutzrechts erfasst sind wie alle anderen Wirbeltiere. Ihr Wohlergehen und ihre Würde sind ebenso geschützt wie etwa jene von Hunden, Katzen oder Rindern. Hühner sind um ihrer selbst willen in ihrem Eigenwert zu respektieren und nicht als blosse Ware zu behandeln.
Tier im Fokushat der TIR Videomaterial zur tierschutzrechtlichen Beurteilung vorgelegt. Ausschnitte aus den Aufnahmen wurden auch am vergangenen Dienstag, 30. Januar 2018, in der SRF-Sendung 10vor10 gezeigt. In allen fünf betroffenen Betrieben sind schwerverletzte Tiere zu sehen, die aufgrund der hohen Tierzahl im Betrieb übersehen worden sind und deswegen erheblich leiden mussten. Für Tierhalter besteht jedoch eine besondere gesetzliche Fürsorgepflicht. Sie müssen das Befinden ihrer Tiere so oft wie nötig prüfen und kranke oder verletzte Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend unterbringen, pflegen, behandeln oder schmerzlos töten.
Die Aufnahmen zeigen nach Ansicht der TIR somit klare Verstösse gegen die Tierschutzvorschriften. Dass solche Fälle zum Normalbild in der Geflügelfleischproduktion gehören, ändert an der Strafbarkeit nichts, ganz im Gegenteil: Es erweist sich als dringend angezeigt, die Art und Weise der Hühnermast neu zu überdenken, um nicht ständig in Konflikt mit dem Schutz von Wohlergehen und Würde von Tieren zu geraten. Dabei ist insbesondere auch die Tierzucht in den Fokus zu nehmen. Die einseitige Zucht auf hohe Mastleistung geht mit schweren körperlichen Einschränkungen für die Tiere einher und ist daher als Qualzucht zu bezeichnen.
In keiner Weise nachvollziehbar ist auch, dass entsprechende Betriebe vom Bund spezielle Tierwohlbeiträge für "besonders tiefreundliche Stallhaltung (BTS)" erhalten. Die TIR hat diesen Missstand bereits in ihrer Analyse zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis vom Herbst 2017 dargelegt. Tier im Fokus fordert mit einer Petition die Streichung dieser Direktzahlungen: https://www.hühner-schwindel.ch.
Medienecho:
- Sendung 10vor10 vom 1.2.2018: Der Tod ist Teil des Geschäfts
- 20 Minuten vom 2.2.2018: Tierrechtler zeigen Pouletmäster an
- Bauernzeitung vom 3.2.2018: Strafanzeige wegen Tierquälerei
- NZZ vom 2.2.2018: Fünf Schweizer Mastbetriebe werden der Tierquälerei beschuldigt
- Tagblatt vom 2.2.2018: Nach Tierquälerei-Beitrag: Micarna geht gegen SRF vor