TIR erfreut: Strafbefehl gegen Thurgauer Jäger

Ende 2017 verwechselte ein Thurgauer Jäger Schafe mit Wildschweinen. Gemäss Medienberichten tötete er vier Tiere und verletzte drei weitere derart schwer, dass sie notgeschlachtet werden mussten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erstattete anfangs 2018 Strafanzeige wegen Tierquälerei.

22.05.2018

Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember 2017 in einem Waldstück zwischen Affeltrangen und Thundorf. Der Jäger soll die Tiere trotz Einsatz eines Nachtsichtzielgeräts mit Wildschweinen verwechselt haben. Die TIR nahm damals zum Sachverhalt Stellung (siehe Tele Top News vom 3.1.2018).

Nachdem den Medien zunächst zu entnehmen war, dass eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Sachbeschädigung an fremdem Eigentum nicht möglich sei (siehe Tagblatt vom 3.1.2018), reichten der Thurgauische Tierschutzverband (siehe Tagblatt vom 9.1.2018), der Verein gegen Tierfabriken Schweiz und die TIR Strafanzeige wegen Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft ein.

Inzwischen erhielt die TIR die positive Mitteilung, dass das Strafverfahren gegen den verantwortlichen Jäger rechtskräftig mit Strafbefehl abgeschlossen wurde. Der Beschuldigte wurde zu

einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 50 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss der Täter eine Busse von 450 Franken sowie die Verfahrens- und Untersuchungskosten bezahlen. Seine Jagdberechtigung gab der Mann nach der Tat ab.

Die TIR erachtet es im Sinne der Sensibilisierung als dringend notwendig, Tierschutzverstösse konsequent zu ahnden und nimmt die Verurteilung daher gutheissend zur Kenntnis. Dies, obschon aus Sicht der TIR eine nur bedingt ausgesprochene Geldstrafe der Tat nicht gerecht wird und der geringen Höhe der Busse höchstens symbolischer Charakter zukommt. Bemerkenswert ist, dass der Täter gemäss Strafbefehl ausdrücklich wegen Tierwürdemissachtung verurteilt wurde.