TIR enttäuscht: Ständerat lockert den Schutz des Wolfes

In seiner Beratung über das Jagdgesetz vom 13. Juni ist der Ständerat dem aus Tierschutzsicht in vielerlei Hinsicht unzureichenden Entwurf des Bundesrats in den zentralen Punkten gefolgt. Hinsichtlich der Lockerung des Abschusses von Wölfen geht er sogar deutlich weiter. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) beobachtet diese Entwicklungen mit grosser Sorge. Sie hatte sich vorgängig mit einer kritischen Stellungnahme an die Mitglieder des Ständerats gewandt.

15.06.2018

Der Bundesrat hatte am 24. August 2016 die Vernehmlassung zur Änderung des Jagdgesetzes eröffnet. Am 23. August 2017 hat er die entsprechende Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes an das Parlament verabschiedet. Diese sieht neu Bestandesregulierungen gewisser geschützter Arten vor, wenn trotz Präventionsmassnahmen grosse Schäden drohen oder Menschen gefährdet werden. Zudem räumt der Bund den Kantonen weitgehende Kompetenzen bei der Planung und Organisation der Jagd ein. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hatte die TIR eine umfassende Stellungnahme eingereicht (vgl. Newsmeldung vom 12. Dezember 2016). Bereits damals lehnte sie den Revisionsentwurf in weiten Teilen ab.

In seiner Sitzung vom 13. Juni ist der Ständerat nun dem Vorschlag des Bundesrats in den meisten Punkten gefolgt. In verschiedenen Bereichen ist er sogar deutlich weitergegangen und hat insbesondere die Voraussetzungen für den Wolfabschuss zusätzlich gelockert. So beschloss der Ständerat beispielsweise, die Jagd auf Wölfe auch in den 42 sogenannten Jagdbanngebieten zuzulassen.

Die TIR hatte beim Ständerat im Vorfeld der Beratung eine kritische Stellungnahme eingereicht. Sie ist enttäuscht, dass die Anliegen des Tierschutzes kaum Eingang in die Teilrevision gefunden haben. Die TIR kritisiert insbesondere die geplante

Erleichterung der Bestandesregulierung gewisser geschützter Arten sowie die Verkürzung bestimmter Schonzeiten und die damit verbundene Erhöhung des Jagddrucks auf Wildtiere. So ist die TIR auch mit den vorgesehenen weitgehenden Eingriffsmöglichkeiten in den Wolfsbestand, deren Folgen derzeit überhaupt nicht absehbar sind, nicht einverstanden. Die geplanten Änderungen setzen einseitig beim Wolf an und lassen insbesondere die von der Berner Konvention im Sinne eines milderen Mittels geforderten Präventionsmassnahmen wie etwa Herdenschutz-, Vergrämungs- und Aufklärungsmassnahmen aussen vor. Die Einführung einer Bestandesregulierung würde daher auch nicht zu einer nachhaltigen Lösung führen und wäre für die langfristige Vermeidung von Schäden an Nutztierbeständen ungeeignet. Weiter kritisiert die TIR die Erhöhung des Regulierungszeitraums für Wölfe auf 7 Monate sowie die Aufhebung des Schutzstatus für Luchs und Biber. Enttäuscht ist sie auch davon, dass der Ständerat dem bundesrätlichen Vorschlag, wonach die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten vorübergehend verkürzen dürfen, ohne dafür die Zustimmung des Bundes einholen zu müssen, gefolgt ist. Die vollständige Stellungnahme der TIR finden Sie hier.

Umwelt- und Tierschutzorganisationen haben bereits die Ergreifung eines Referendums in Aussicht gestellt. Zuerst wird aber noch der Nationalrat über die Revision des Jagdgesetzes beraten.