Welttierschutztag: NetAP und TIR wenden sich mit einem offenen Brief an den Bundesrat
Mit ihrer Petition für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen fordern NetAP – Network for Animal Protection und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) eine griffige Massnahme, um die übermässige Vermehrung von Katzen einzudämmen und so das Katzenleid in der Schweiz zu vermindern. Anlässlich des Welttierschutztages wenden sie sich zudem mit einem offenen Brief an den Bundesrat.
04.10.2018
Am 12. Juni 2018 wurde mit 115‘567 Unterschriften und unterstützt durch über 150 Organisationen die von NetAP und TIR lancierte Petition für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz eingereicht (vgl. TIR-Newsmeldung vom 12. Juni 2018). Diese ist momentan im Parlament hängig. Zusätzlich wenden sich die Initianten der Petition mit einem offenen Brief an den Bundesrat, um anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober erneut auf das in der Schweiz vorherrschende Katzenelend aufmerksam zu machen. Sie fordern vom Bundesrat eine nachhaltige und tiergerechte Lösung für die bestehende Streunerproblematik und damit ein deutliches Zeichen für das Tierwohl.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) lehnt eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen bislang ab und verweist stattdessen auf eine Aufklärungskampagne, die in diesem Monat gestartet werden soll. Aufklärung allein reicht aber nicht! Es braucht wirksamere Massnahmen, um das Katzenleid zu bekämpfen.
In der Schweiz leben zwischen 100'000 und 300'000 herrenlose Katzen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme besteht auch hierzulande ein Streunerproblem. Eine der Hauptursachen hierfür liegt darin, dass Privatpersonen (inkl. Landwirte) ihre Freigänger-Katzen nicht kastrieren lassen und diese zusammen mit herrenlosen, unkastrierten Tieren ständig für weiteren Nachwuchs sorgen. Dies, obwohl die Tierschutzverordnung ausdrücklich festhält, dass Tierhaltende alles Zumutbare tun müssen, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehren (Art. 25 Abs. 4 TSchV). Das Paarungsverhalten unkastrierter Freigänger-Katzen unter Kontrolle zu haben, ist für deren Halter praktisch unmöglich. Die Streunerproblematik ist mit viel Tierleid verbunden. Vermehren sich Katzen übermässig, bilden sich schnell grosse Kolonien auf engem Raum, was zu Hygieneproblemen und zur Ausbreitung von Krankheiten führt. Viele Tiere sterben qualvoll, weil sie keine medizinische Versorgung erhalten oder nicht ausreichend Nahrung finden.
Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen führt ausserdem dazu, dass jedes Jahr unzählige ungewollte Jungtiere in Tierheime abgeschoben oder ausgesetzt werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten werden unerwünschte Katzenwelpen zudem teilweise immer noch ertränkt oder auf andere tierquälerische Weise getötet. Aus diesen Gründen ist die Haltung unkastrierter Katzen mit Freilauf aus Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Die Kastration von Freigänger-Katzen bildet eine verhältnismässige Massnahme, um einen weiteren Anstieg der Streunerpopulation zu vermeiden, das Katzenleid zu verringern und den Katzenbestand in der Schweiz nachhaltig zu regulieren. Die aktuell geltenden Rechtsvorschriften greifen zu kurz. Aus diesem Grund fordern die Petenten mit ihrer Petition das Parlament und den Bundesrat auf, die Tierschutzverordnung im Hinblick auf Freigänger-Katzen mit einer Kastrationspflicht zu ergänzen und die betreffenden Tierhaltenden damit deutlicher in die Pflicht zu nehmen.