Neuer TIR-Flyer: Für einen konsequenten Vollzug des Tierschutzrechts!

Die Tierschutzvorfälle in Hefenhofen (TG) haben im August 2017 und nach dem Erscheinen des Berichts der vom Regierungsrat eingesetzten Untersuchungskommission im vergangenen November landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Fall zeigt, dass bei der Umsetzung des Tierschutzrechts in der Schweiz nach wie vor erhebliche Defizite bestehen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert daher von den Kantonen die Schaffung griffiger Vollzugsstrukturen, damit die Tierschutzvorschriften auch konsequent umgesetzt werden. In ihrem aktuellen Informationsflyer zeigt die TIR auf, wo die Probleme im Vollzug des Tierschutzrechts liegen und wie sie auf Verbesserungen hinarbeitet.

26.02.2019

Die Schweiz rühmt sich gerne, über eines der strengsten Tierschutzgesetze zu verfügen. Gesetze sind jedoch immer nur so gut, wie sie letztlich auch vollzogen werden. Im Bereich des Tierschutzrechts ist eine konsequente Umsetzung der Bestimmungen einerseits wichtig, um von Tierschutzwidrigkeiten betroffenen Tieren direkt zu helfen und weiteres Leid zu vermindern. Anderseits geht es auch darum, Tierschutzverstösse strafrechtlich zu ahnden, um potenzielle Tierquäler abzuschrecken und weitere Tierschutzdelikte auf diese Weise präventiv zu verhindern.

Obwohl der Fall "Hefenhofen" in seinem Ausmass sicher aussergewöhnlich ist – während 15 Jahren wurden auf dem Hof des Tierhalters U.K. regelmässig Tierschutzverstösse festgestellt und musste letztlich die Beschlagnahmung von über 200 Tieren angeordnet werden –, zeigt er doch, dass die Schweiz im Vollzug ihrer Tierschutzgesetzgebung teilweise immer noch gravierende Mängel aufweist. So fehlt es oft etwa an der Bereitschaft der verschiedenen für den Vollzug zuständigen Straf- und Verwaltungsbehörden, in Tierschutzfällen zusammenzuarbeiten. Dies verhindert, dass fehlbare Tierhalter zügig und mit griffigen Massnahmen und Sanktionen belegt und die betroffenen Tiere damit angemessen und nachhaltig geschützt werden. Die von der TIR jährlich veröffentlichten Analysen des Schweizer Tierschutzstrafvollzugs zeigen zudem auf, dass Tierquälereien nach wie vor zu oft gar nicht oder zu mild bestraft werden. Zentral für die Vollzugsdefizite ist schliesslich, dass den Tieren von den meisten Kantonen kein "Geschädigtenvertreter" in Rechtsverfahren zugestanden wird. Somit fehlt es den Tieren an unabhängigen "Fürsprechern", die gegenüber den Behörden und Gerichten ihre Interessen wahrnehmen.

Die TIR setzt sich seit Jahren für einen strikten Vollzug der Tierschutzgesetzgebung ein. Jedes Jahr veröffentlicht sie eine Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis, die bei den zuständigen Instanzen jeweils auf grosse Beachtung stösst. Die kritischen Analysen haben dazu geführt, dass Tierquäler heute wesentlich häufiger verurteilt werden als noch vor einigen Jahren – wenngleich nach wie vor grosser Optimierungsbedarf besteht. Durch ihren Einsitz in der Untersuchungskommission zum Fall "Hefenhofen" konnte die TIR zudem dazu beitragen, dass im Schlussbericht aus Tierschutzsicht wichtige Handlungsempfehlungen an den Kanton aufgenommen wurden. So enthält der Bericht unter anderem die Empfehlungen, einen Tierschutzdachverband beziehungsweise eine Behörde mit Parteirechten in Tierschutzstrafverfahren auszustatten und den Informationsaustausch unter den verschiedenen an der Umsetzung des Tierschutzrechts beteiligten Behörden zu fördern.

Die TIR wird auch weiterhin beharrlich auf Missstände im Tierschutzvollzug hinweisen und sich unbeirrt für einen konsequenten Vollzug des Tierschutzrechts einsetzen. Weitere Informationen über die Forderungen der TIR für einen starken Tierschutzvollzug lesen Sie in unserem aktuellen Flyer. Sämtliche TIR-Informationsflyer können kostenlos bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt werden.