TIR wirft kritischen Blick auf die Schweizer Hühnermast

Mittels finanzieller Anreize fördert der Bund tierfreundliche Produktionsformen. Dazu zählt auch das BTS-Tierwohlprogramm, bei dem "besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" einen deutlichen Mehrwert in Bezug auf das Wohlergehen der Tiere versprechen. Ein neues Rechtsgutachten der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt nun, dass Masthühner unter BTS-Bedingungen erheblich leiden und staatliche Fördergelder hierfür in keiner Weise gerechtfertigt sind.

17.04.2019

Anfangs 2018 machte die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) auf schlimme Missstände in verschiedenen Schweizer Hühnermasthaltungen aufmerksam. In der Folge reichte die TIR mehrere Strafanzeigen gegen die aus ihrer Sicht fehlbaren Tierhalter ein (siehe Newsmeldung vom 2. Februar 2018). Die mit den Verfahren betrauten Staatsanwaltschaften wiesen die nach Ansicht der TIR eindeutig vorliegenden Gesetzesverstösse infolge Missachtung der Würde der Hühner jedoch allein mit Verweis auf die vermeintliche Realität in der Geflügelmasthaltung zurück.

Im Auftrag von Tier im Fokus untersuchte die TIR daher die rechtlichen Vorgaben und die Praxis des BTS-Systems im Bereich der Masthuhnhaltung eingehend und kam zu einem drastischen Schluss: BTS-Masthuhnhaltungen sind nicht nur kaum besser als der gesetzliche Mindeststandard, vielmehr begünstigt das BTS-System sowohl die problematische Massentierhaltung als auch den Einsatz von Tieren aus Zuchtlinien, die gemäss Schweizer Tierschutzgesetzgebung als unzulässige Qualzuchten gelten.

In Masthallen mit bis zu 18'000 Tieren werden Hühner in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert. Im Weiteren ist eine angemessene Betreuung des Einzeltieres unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich, das Individuum geht in der Masse unter und seinem Befinden wird keine Rechnung getragen. Bis zu vier Prozent der Tiere sterben auf oftmals qualvolle Weise. Ihr Tod ist diesem System allerdings einkalkuliert.

In ihrem nur rund 35 Tage dauernden Leben erleiden die Tiere schwere gesundheitliche Störungen. Diese treten vorwiegend in der zweiten Masthälfte auf und erschweren den Hühnern etwa den Zugang zu erhöhten Sitzflächen und zu den Aussenbereichen, die den Tieren eigentlich mehr Platz, frische Luft und Abwechslung bieten sollten, aber nur unter gewissen klimatischen Bedingungen und erst ab dem 22. Lebenstag der Masttiere überhaupt bereitzustellen sind. Zu diesem Zeitpunkt ist die Fortbewegung der Tiere aufgrund des krankhaft schnellen Wachstums jedoch bereits stark beeinträchtigt, hinzu treten Atembeschwerden. Die vorgeschriebene Einstreufläche verkommt in Verbindung mit den Ausscheidungen der Hühner im Laufe der Mast zwangsläufig zu einer pappigen Masse, die schmerzhafte Hautveränderungen, Fussballenverätzungen und Infektionen begünstigt. Natürliche Verhaltensweisen wie Scharren, Picken und Staubbaden können unter diesen Bedingungen nicht ausgelebt werden. Die durch BTS vorgeschriebenen Tierwohlfaktoren erweisen sich damit als weitgehend unzweckmässig, solange qualgezüchtete Tiere eingesetzt werden dürfen.

Obwohl "Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" also nicht einmal die grundlegendsten Bedürfnisse von Hühnern zu befriedigen vermögen, erhalten BTS-Betriebe staatliche Fördermittel für besondere Tierwohlleistungen. Und damit nicht genug: BTS darf bei der Vermarktung sogar zur Positivdeklaration entsprechender Produkte verwendet werden. Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen im Glauben, besonders tierfreundlich hergestellte Fleischwaren zu erwerben, einen höheren Preis und werden somit in die Irre geführt.

Die effektive Masthuhnhaltung gemäss dem Tierwohlprogramm BTS widerspricht den Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten und verstösst in gravierender Weise gegen die verfassungsmässig geschützte Tierwürde. Dabei werden grundlegende Prinzipien des Tierschutzrechts systematisch missachtet und ausgehöhlt. BTS-Hühnerhaltungen erfüllen die Anforderungen an eine naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsform somit in keiner Weise, weshalb die entsprechenden Direktzahlungen des Bundes nicht gerechtfertigt sind.

Ein Umdenken ist folglich auf mehreren Ebenen dringend notwendig: Die Vorgaben des staatlich unterstützten Produktionssystems im Bereich der Geflügelmast sind deutlich zu verschärfen, insbesondere ist konsequent auf den Einsatz schnell wachsender Zuchttiere zu verzichten und sind die Tierbestände signifikant zu verringern. Verstösse gegen die Grundsätze der Tierschutzgesetzgebung sind nicht länger als Bestandteil der Mast zu akzeptieren und mittels Verordnung zu legitimieren, sondern strikt zu sanktionieren. Nicht zuletzt ist wirkungsvolle Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung zu leisten: Regelmässiger Fleischgenuss ist nur auf Kosten des Tierwohls möglich, weshalb eine signifikante Senkung des Konsums unvermeidbar ist.

Das von der TIR erstellte Gutachten ist nun als Band Nummer 17 der Reihe "Schriften zum Tier im Recht" erschienen. Mit ihrer Schriftenreihe möchte die TIR ausgewählte Monografien, Gutachten und Fachaufsätze zu juristischen und ethischen Aspekten der Mensch-Tier-Beziehung einem breiten Publikum zugänglich machen. Die einzelnen Bände sollen allen Interessierten, insbesondere aber Praktikern und Vollzugsorganen einen Informationsfundus zu tierschutzrechtlichen sowie tierethischen Themen bieten und einen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Diskurses leisten. Das vorliegende Gutachten wurde einer Reihe von Vollzugsstellen auf kantonaler und Bundesebene zur Verfügung gestellt, die zu einer Veränderung der aktuell rechtswidrigen Lage beitragen können. Sämtliche Bände der TIR-Schriftenreihe finden Sie in unserem Shop.