TIR reicht Stellungnahmen zu Änderungen im Lebensmittel-, Landwirtschafts- und Umweltrecht ein
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) unterbreitete diesen Frühling interessierten Kreisen diverse Revisionen von Verordnungen im Lebensmittelrecht sowie eine Änderung des Umweltschutzgesetzes zur Stellungnahme. Gleichzeitig eröffnete der Nationalrat eine Vernehmlassung über die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) reichte vergangene Woche ihre Stellungnahmen mit kritischen Anmerkungen und Gegenvorschlägen ein.
28.08.2019
Änderungen im Lebensmittelrecht
Im Lebensmittelrecht werden gleich mehrere Verordnungen revidiert. Die TIR begrüsst grundsätzlich die im Rahmen der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) neu vorgesehene Zulassung der Hof- und Weideschlachtungen. Im Vergleich zur konventionellen Schlachtung, bei der Tiere aus unterschiedlichen Haltungsbetrieben in einen Schlachthof transportiert werden, werden die Tiere bei der Weideschlachtung direkt auf dem Betrieb und somit in ihrer gewohnten Umgebung geschlachtet. Damit kann ihnen viel Stress, Angst und Leiden, die mit der konventionellen Schlachtung und dem dazugehörigen Transport einhergehen, erspart werden. Auch die Hofschlachtung vermindert wesentliche Belastungen, die mit der Schlachtung in Sammelbetrieben zusammenhängen. Beide Schlachtmethoden sollten nur unter hohen Auflagen und unter strenger Aufsicht bewilligt werden. Der Verordnungsentwurf des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) regelt allerdings weder die zwingend notwendige Betäubungskontrolle noch die Entblutung der Tiere, was aus Tierschutzsicht zu kritisieren ist.
Als problematisch erachtet die TIR zudem den im Rahmen von konventionellen Schlachtungen geplanten Verzicht auf die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes in kleinen und mittleren Schlachtbetrieben. Gemäss Angaben der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK), die sich auf eine schweizweite Schlachthof- Erhebung in den Jahren 2018 und 2019 stützt, treten in kleineren und mittleren Schlachtbetrieben vermehrt Mängel auf, was auf eine im Vergleich zu grösseren Betrieben geringere Überwachung und weniger gut geschultes Personal zurückgeführt wurde. Auch die 2018 in diversen Westschweizer Schlachthöfen aufgedeckten groben Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung (vgl. TIR-Newsmeldung vom 15. Oktober 2018) verdeutlichen, dass die Einhaltung der relevanten Vorschriften auch in kleineren Betrieben nicht per se sichergestellt ist. Deshalb weist die TIR in ihrer Stellungnahme speziell auf die zwingend notwendige behördliche Überwachung hin.
Die TIR begrüsst die geplante Vereinfachung des Inverkehrbringens von Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht durch entsprechende Anpassung der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH). Milch aus mutter- oder ammengebundener Kälberaufzucht (MAGKA) unterlag aufgrund der veralteten und unklaren Definition von Milch in der VLtH bislang einer rechtlichen Unsicherheit, die interessierte Landwirtschaftsbetriebe davon abhielt, auf diese tierfreundlichere Produktionsform umzusteigen oder ihre auf diese Weise erzeugte Milch entsprechend zu vermarkten. Tierfreundliche und die Würde von Tieren achtende Herstellungsmethoden entsprechen nachweislich einem Konsumentenbedürfnis. Dabei ist die direkt muttergebundene Kälberaufzucht (MGKA) gegenüber Formen, die Ammentiere einsetzen (AGKA), aus Sicht des Tierschutzes zu bevorzugen. In diesem Sinne plädiert die TIR dafür, nicht nur die rechtliche Benachteiligung der MGKA gegenüber Milch aus "mutterloser Produktion" zu eliminieren, sondern diese Produktionsform im Rahmen von Tierwohlprogrammen aktiv zu fördern.
Als positiv erachtet die TIR ausserdem die im Rahmen der Revision der Verordnung über den nationalen Kontrollplan (NKPV) vorgesehene Einführung einer Mindestanzahl unangemeldeter Kontrollen von Nutztierhaltungen.
Die TIR kritisiert jedoch die zwischen zwei Kontrollen liegende maximale Zeitspanne von vier bis acht Jahren für Betriebe, die tierische Produkte herstellen, für Fisch- und Bienenhaltungen sowie für Sömmerungsbetriebe und fordert wesentlich regelmässigere Kontrollen.
Die TIR begrüsst die geplante Einführung einer Deklarationspflicht für Produkte, die unter Anwendung von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden hergestellt wurden. Die Deklarationspflicht soll gemäss Verordnungsentwurf jedoch nur bei Erzeugnissen aus Hauskaninchen gelten, wenn sie "aus in der Schweiz nicht zugelassener Haltungsform" stammen. Es ist nach Ansicht der TIR nicht nachvollziehbar, weshalb sich die Deklarationspflicht auf diese Tierart und entsprechende Haltungsformen beschränken soll.
Die TIR hat sich weiter zur Änderung des Anhangs zur Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel kritisch geäussert. Für das bewilligungslose Inverkehrbringen der zugelassenen Insektenarten sollen gemäss Verordnungsentwurf nur hygienerelevante Anforderungen vorausgesetzt werden. Die Tierwürde und damit zusammenhängende Tierwohlaspekte werden gänzlich ausser Acht gelassen, was nach Ansicht der TIR der auf Verfassungsebene geschützten Würde der Kreatur klar zuwiderläuft. Aus diesem Grund fordert die TIR für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Insekten zusätzliche Tierwohlvorgaben.
Änderungen im Umweltschutzgesetz
Aus dem Entwurf zum neuen Umweltschutzgesetz (USG) geht hervor, dass bei Tierarten, die als besonders invasiv gelten, die Tilgung oberstes Bekämpfungsziel sein soll. In ihrer Stellungnahme zeigt die TIR auf, dass ein solches Vorgehen gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit verstossen würde, weil von vornherein das Vorhandensein milderer Mittel verneint wird.
Änderungen im Landwirtschaftsgesetz
Eine weitere Vernehmlassung betrifft die Ausdehnung der Deklarationspflicht auf das in die Schweiz importierte Koscher- und Halalfleisch. Dieses wird vorwiegend über die für die jüdische und islamische Gemeinschaft bestimmten vergünstigten Zollkontingente aus dem Ausland importiert. In diesem Rahmen soll die bisherige Deklaration ausgeweitet werden: alle Verkaufsstellen, inklusive Gastronomie-Betriebe, sollen entsprechende Erzeugnisse künftig deklarieren, was aus Sicht der TIR positiv zu bewerten ist. Es ist jedoch nicht ersichtlich, weshalb die Deklarationspflicht nicht auch für das Koscher- und Halalfleisch gelten soll, das über die Zollkontingente für konventionell bzw. entsprechend den Schweizer Vorschriften geschlachtetes Fleisch eingeführt wird. Die TIR kritisiert diese geplante Regelung und betont in ihrer Stellungnahme, dass die Rückverfolgbarkeit von tierischen Produkten, insbesondere von Fleisch, aus tierschutzrechtlichen Gründen zwingend zu gewährleisten ist, um den Konsumenten in jedem Fall eine sachgerechte Kaufentscheidung zu ermöglichen.
Die TIR hofft auf eine wohlwollende Prüfung ihrer Empfehlungen und eine entsprechende Anpassung der Entwürfe. Die aktuellen Stellungnahmen der TIR können hier eingesehen werden.