TIR erfreut: Matthias Aebischer lanciert Vorstoss für ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte

Am 12. Dezember reichte Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) eine Motion für ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte ein. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) setzt sich seit Jahren schon für ein solches Einfuhrverbot ein und hofft auf Zustimmung zum Vorstoss durch das Parlament.

18.12.2019

Die Erkenntnis, dass die kommerzielle Pelztierzucht mit unzumutbaren Leiden für die Tiere einhergeht, setzt sich auch international immer mehr durch. So haben mittlerweile etliche Staaten gesetzliche Konsequenzen gezogen und das Züchten von Pelztieren ganz oder teilweise verboten oder zumindest derart strenge Auflagen an die Haltung von Wildtieren erlassen, dass eine rentable Zucht nicht mehr möglich ist. In der Schweiz gibt es als Folge der tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Wildtierhaltung schon seit bald 40 Jahren keine kommerziellen Pelztierzuchtbetriebe mehr. Dennoch werden nach wie vor grosse Mengen an Pelzprodukten in die Schweiz eingeführt.

Zwar besteht seit 2014 eine Deklarationspflicht für Pelzprodukte. Die von der entsprechenden Verordnung geforderten Angaben sind jedoch äusserst schwammig und sorgen bei vielen Kunden eher für Verwirrung als für Klarheit. Ausserdem zeigen auch die Evaluationen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die Recherchen von Tierschutzorganisationen, dass ein Grossteil der zum Verkauf angebotenen Pelzprodukte nicht korrekt deklariert wird.

Ohnehin ist die TIR der Auffassung, dass eine blosse Deklarationspflicht für Pelzprodukte aus Tierschutzsicht nicht ausreichend ist. Die im Ausland üblichen Pelzgewinnungsmethoden stellen nach Massstab des Schweizer Tierschutzrechts klare Tierquälereien dar. Entsprechend produzierte Pelze und Pelzerzeugnisse sollten daher gar nicht in die Schweiz gelangen dürfen. Ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte wäre dementsprechend dringend geboten.

Nur mittels eines solchen liesse sich verhindern, dass durch eine inländische Nachfrage Pelzproduktionsformen im Ausland gefördert werden, die von einem Grossteil der Schweizer Bevölkerung klar abgelehnt werden. In einem in Zusammenarbeit mit Experten im Bereich des internationalen Rechts verfassten Rechtsgutachten hat die TIR zudem nachgewiesen, dass ein solches Importverbot – entgegen den vom Bundesrat und von der national- wie auch der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) geäusserten Bedenken – auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar wäre (Rüttimann Andreas/Gerritsen Vanessa/Blattner Charlotte, Zulässigkeit von Beschränkungen des Handels mit tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten, Schriften zum Tier im Recht, Band 16, Zürich/Basel/Genf 2017).

Die TIR begrüsst daher den aktuellen Vorstoss für ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte und ist erfreut, dass Herr Aebischer ihre Argumentation und rechtlichen Schlussfolgerungen im Motionstext aufgegriffen hat. Damit der Vorstoss angenommen wird, bedarf es der Zustimmung sowohl des National- als auch des Ständerats. Die TIR appelliert an die beiden Räte, der Motion stattzugeben und so ein Zeichen für den Tierschutz zu setzen.