TIR-Kalender 2020 – Tierschutzrechtliche Frage im Februar
Der beliebte TIR-Kalender 2020 enthält nicht nur wunderbare Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Februar beschäftigt sich mit der Frage, wo Tierschutzverstösse gemeldet werden können.
06.02.2020
Frage:
"Auf einem Spaziergang durch den Wald habe ich beobachtet, wie Jugendliche Steine nach einer Eule geworfen und diese dadurch verletzt haben. Wo kann ich eine solche Tierquälerei melden?"
Antwort von TIR:
Viele Menschen fühlen sich unsicher oder hilflos, wenn sie Zeuge eines Tierschutzdelikts werden. Tierquälereien sind aber keine Privatangelegenheit und dürfen auf keinen Fall ignoriert werden. Für die Durchsetzung des Tierschutzrechts sind die kantonalen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden zuständig. Wenn man Zeuge eines Tierschutzverstosses wird, sollte man sich stets an die Behörde des Ortes wenden, an dem der Vorfall beobachtet wurde. In welchen Fällen der kantonale Veterinärdienst und wann die Polizei zu benachrichtigen ist, hängt vor allem von der Art der Handlung und der Dringlichkeit des Einschreitens ab.
Die Überwachung von Haltung, Zucht und Handel von Tieren obliegt den kantonalen Veterinärdiensten. Beobachtungen von allfälligen Gesetzesverstössen in diesen Bereichen sollten daher in erster Linie dort gemeldet werden.
Stellt der Veterinärdienst bei einer Routine- oder aufgrund einer Meldung veranlassten Kontrolle einer Tierhaltung tatsächlich eine Rechtswidrigkeit fest, leitet er die erforderlichen Massnahmen ein, um den betroffenen Tieren unmittelbar zu helfen und den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen. Hierfür stehen ihm Mittel wie Beschlagnahmungen oder Tierhalteverbote zur Verfügung. Stellen die Veterinärdienste im Rahmen einer Kontrolle Tierschutzdelikte fest, müssen sie zudem eine Strafanzeige bei den Strafuntersuchungsbehörden einreichen, sofern es sich nicht lediglich um Bagatellfälle handelt.
In gewissen Fällen wendet man sich als Zeuge eines Tierschutzverstosses jedoch am besten direkt an die Polizei. Dies gilt insbesondere, wenn sich Tiere in unmittelbarer Lebensgefahr befinden.
Sie können den Kalender in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.