TIR bittet um Rücksichtnahme auf Tiere bei der Nationalfeier
Dass das neue Corona-Virus negativen Einfluss auf die Durchführung von geplanten Veranstaltungen hat, ist mittlerweile bekannt. Mehrere 1. August-Feiern wurden bereits abgesagt. Positiv ist dies für alle Heim-, Nutz- und Wildtiere, für die laute Knallgeräusche oftmals Stress und Angst bedeuten. In Bezug auf alle dennoch stattfindenden Feierlichkeiten und insbesondere privat veranstalteten Feuerwerke bittet die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auch dieses Jahr um Rücksichtnahme.
29.07.2020
Bunte und von lauten Knalleffekten begleitete Feuerwerke haben Tradition. Mit zunehmender Bevölkerungszahl steigt jedoch nicht nur die Anzahl eingesetzter Knallkörper, auch die Auswirkungen, die mit ihnen einhergehen, nehmen deutlich zu. Während sich zahlreiche Menschen daran erfreuen, wächst auch die Anzahl jener Personen, die darunter leiden. Besonderen Stress erleiden indessen Tiere in Wohnungen, Ställen und unter freiem Himmel.
Insbesondere angebundene oder in Räumlichkeiten eingesperrte Tiere haben keine Möglichkeit, sich dem Lärm zu entziehen. Bei Wildtieren, die besonders empfindlich auf potentielle Gefahren reagieren, löst lautes Feuerwerk oft eine Fluchtreaktion aus, die kostbare Energiereserven verbraucht und damit lebensbedrohliche Folgen hervorrufen kann. Zudem können aufgeschreckte Haus- und Wildtiere auch Unfälle verursachen, durch die Mensch und Tier zu Schaden kommen können. Nicht zuletzt ereignen sich im Rahmen der Nationalfeier immer wieder tragische Brandfälle, ausgelöst durch unkontrolliert abgebrannte Feuerwerkskörper. Besonders in Scheunen und Stallungen mit grösseren Tierbeständen besteht die Gefahr, dass die Tiere nicht rechtzeitig gerettet werden können und qualvoll verenden.
Zu bedenken gilt es im Weiteren, dass etliche Tiere über ein weit ausgeprägteres Gehör verfügen als der Mensch, weshalb sie Knallgeräusche intensiver erleben. Auch der Geruch von gezündeten Feuerwerkskörpern kann einen Fluchtinstinkt auslösen. Aus diesem Grund ist es ratsam, etwa Hund und Katze abends im Haus zu betreuen. Dabei sollte man sich möglichst natürlich verhalten, um die Angst des Vierbeiners nicht ungewollt zu verstärken.
Unbedingt vermieden werden sollten Spaziergänge oder das Gewähren von Freilauf nach dem Eindämmern der 1. Augustnacht. Empfindliche Hunde können durch unerwartetes Knallen in Panik geraten und weglaufen. In verstörtem Zustand sind sie unter Umständen nicht mehr in der Lage, den Rückweg zu finden.
Die coronabedingten Restriktionen dürften die Problematik dieses Jahr gewissermassen entschärfen. Dennoch ist das Abbrennen von Feuerwerksmaterial unbedingt auf den Abend des 1. August zu beschränken. Im Handel sind übrigens auch Feuerwerkskörper erhältlich, die ohne übermässige Knalleffekte auskommen. Die TIR wünscht einen friedlichen Nationalfeiertag für Mensch, Tier und Natur!