Neuer TIR-Flyer: Wildtiere im Siedlungsgebiet – Für ein friedliches Miteinander
Wildtiere sind immer häufiger auch in städtischen Gebieten anzutreffen, was viele Anwohner freut. Beim Umgang mit den Tieren gilt es jedoch sowohl aus Tierschutzsicht als auch im Hinblick auf ein möglichst harmonisches Zusammenleben einige Punkte zu beachten. In ihrem aktuellen Flyer gibt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wertvolle Tipps zum Umgang mit Wildtieren im Siedlungsgebiet. So sollten etwa bestimmte Verhaltensregeln befolgt werden, um Konflikte zu vermeiden, wie sie beispielsweise zwischen Mensch und Fuchs immer wieder auftreten. Darüber hinaus stellt sich die Frage, was zu tun ist, wenn tatsächlich oder vermeintlich hilfs- und pflegebedürftige Wildtiere aufgefunden werden.
12.04.2020
Der Lebensraum von Wildtieren wird immer stärker beschnitten. Einige Tierarten geraten dadurch in starke Bedrängnis, andere passen sich den neuen Gegebenheiten an und versuchen, in menschlichen Siedlungsgebieten und Städten geeignete Lebensbedingungen zu finden. Abfalleimer, Grünanlagen oder leerstehende Bauten stellen etwa für Füchse, Marder, Igel oder Vögel auf Nahrungs- und Schlafplatzsuche verlockende Angebote dar. Während Wildtiere im Allgemeinen nicht gefüttert werden sollten, um problematische Mensch-Tier-Konflikte zu vermeiden, sind manche von ihnen auf menschliche Hilfe angewiesen.
Mit dem vermehrten Auftreten von Wildtieren im Siedlungsgebiet kommt es auch immer häufiger zu Situationen, in denen sich rechtliche Fragen zum Umgang mit den Tieren stellen.
Ist es etwa erlaubt, bei der Umgestaltung des Gartens das im Baum befindliche Vogelnest einfach zu entfernen? Darf man ein verletztes Wildtier, das man im Garten auffindet, mit ins Haus nehmen, um es dort selbst zu pflegen? Sind die Massnahmen, die der Nachbar ergreift, um etwa Füchse oder Marder von seinem Grundstück fernzuhalten oder zu vertreiben, tatsächlich zulässig? Solche Fragestellungen können eine Vielzahl verschiedener Gesetze betreffen, weshalb die Rechtslage für den Laien oftmals kaum zu überblicken ist. Die TIR bietet für Ratsuchende in solchen Situationen daher einen kostenlosen Rechtsauskunftsdienst, der per E-Mail oder telefonisch kontaktiert werden kann.
Sämtliche TIR-Informationsflyer können bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt werden.