TIR erfreut: Zürich verbietet Baujagd
Der Kantonsrat hat Ende Oktober in einer ersten Lesung das revidierte Jagdgesetz beraten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatte im April eine ausführliche Stellungnahme zum Vorschlag des Regierungsrats eingereicht. Sie ist hocherfreut, dass sich der Kantonsrat – neben anderen aus Tier- und Artenschutzgründen wichtigen Neuerungen – für ein Verbot der Baujagd ausgesprochen hat.
09.11.2020
Das Jagdgesetz des Kantons Zürich stammt aus dem Jahr 1929 und wurde seither nur punktuell angepasst. Nun soll das Gesetz vollständig erneuert werden. Die TIR hat sich 2017 in einer umfassenden Stellungnahme kritisch mit dem Entwurf des Regierungsrats auseinandergesetzt. Bereits damals begrüsste sie den Umstand, dass die Anliegen des Tierschutzes im neuen Gesetzesentwurf gesamthaft gestärkt wurden. Insbesondere befürwortete sie den deutlicheren Fokus auf die jagdliche Aus- und Weiterbildung, die strengeren Voraussetzungen für die Abgeltung von Wildschäden sowie die Bestimmung von Wildruhezonen und Wildtierkorridoren im Sinne eines gestärkten Arten- und Lebensraumschutzes. Allerdings wurden auch diverse wichtige Tierschutzanliegen nicht in den Entwurf des Regierungsrats aufgenommen. So hatte es der Regierungsrat etwa versäumt, Jagdformen wie die Bau- oder die Treibjagd, deren Ausübung im Widerspruch zum Tierschutzgesetz steht, zu untersagen. Ebenso hatte er es unterlassen, ein Verbot des Einsatzes von Bleimunition oder des Konsums von Alkohol während der Jagd vorzusehen.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Zürcher Kantonsrats hatte im Rahmen ihrer Vorberatung den Entwurf des Regierungsrats grundsätzlich gutgeheissen, aber dennoch einige Anpassungsvorschläge angebracht. Leider liess auch die WAK einige bedeutende Tierschutzforderungen unberücksichtigt. Im Gegensatz zum Regierungsrat hat sie sich jedoch für ein Verbot der Baujagd und eine Einschränkung der Treibjagd im Kanton Zürich ausgesprochen und damit eines der Kernanliegen der TIR aufgegriffen. Die TIR ist hocherfreut, dass der Kantonsrat den Empfehlungen der WAK gefolgt ist und ein ausdrückliches Verbot der Baujagd im Kanton Zürich verabschiedet hat. Sie hofft, dass nun auch weitere Kantone diesem Beispiel folgen. Bisher sieht nur der Kanton Thurgau ein Verbot der Baujagd vor (Newsmeldung vom 19.4.2017).
Für die Abschaffung der Baujagd setzt sich die TIR schon seit vielen Jahren ein. Bei dieser Jagdform werden speziell ausgebildete Hunde in Fuchs- oder Dachsbaue geschickt, um die darin befindlichen Wildtiere herauszutreiben, damit diese dann von den vor dem Bau wartenden Jägern geschossen werden können. Nicht selten kommt es dabei zu unterirdischen Kämpfen, bei denen sowohl der Hund als auch das bejagte Wildtier erhebliche Verletzungen erleiden oder sogar getötet werden.
Füchse und Dachse werden bei der Baujagd ausserdem an einem Ort attackiert, der von ihnen als sicheres Rückzugsrefugium genutzt wird und zur Jungenaufzucht dient.
Bei der Ausbildung der Jagdhunde werden lebende Füchse in einen künstlich angelegten Bau eingesetzt. Bei diesem Kunstbau handelt es sich um ein Röhrensystem, in dem die Hunde lernen sollen, im Dunkeln der Spur eines Fuchses zu folgen. Dank eines "Schiebersystems" (ein drehbares Gitter mit einem Zwischenraum zwischen Hund und Fuchs) wird ein direkter Körperkontakt zwischen Hund und Fuchs verhindert. Dennoch sind die Ausbildungsveranstaltungen für die Füchse mit enormem Stress und erheblichen Angstzuständen verbunden, da sie keine Fluchtmöglichkeit haben und somit nicht ihrem natürlichen Instinkt folgen können.
2012 hat die TIR in ihrer Schriftenreihe "Schriften zum Tier im Recht" ein Gutachten zur Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts publiziert (Band 10). Darin kommt sie zum Schluss, dass es sich bei dieser Jagdmethode um eine qualifizierte Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes handelt. Diese wird zwar in verschiedenen eidgenössischen und kantonalen Erlassen für legal erklärt. Hierfür besteht jedoch keine rechtmässige Grundlage.
Darüber hinaus begrüsst die TIR die vom Kantonsrat beschlossene Einschränkung der Bewegungsjagd (Treibjagd), das Verbot des Konsums von Alkohol während der Jagd, die Möglichkeit der Festlegung von Wildruhezonen, die stärkere Gewichtung der Aus- und Weiterbildung von Jägerinnen und Jägern, das Verbot der Jagd auf gefährdete oder potenziell gefährdete Arten sowie die von April bis Ende Juli neu geltende Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere. Allerdings haben einige weitere Hinweise der TIR keinen Eingang in das revidierte Jagdgesetz gefunden. Insbesondere enthält das Gesetz noch immer eine rechtliche Grundlage für den Abschuss verwilderter Katzen.
Das Gesetz ist noch nicht offiziell verabschiedet. Es folgt eine zweite Lesung in etwa vier Wochen.