TIR-Kalender 2021 – Tierschutzrechtliche Frage im Februar

Der beliebte TIR-Kalender 2021 enthält nicht nur schöne Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Februar beschäftigt sich mit der Frage, ob man die eigene Katze chippen oder kastrieren lassen muss.

04.02.2021

Frage:
«Seit meinem Umzug in ein ländliches Quartier hat mein Kater Mikesch durch eine Katzenklappe Zugang nach draussen. Muss ich ihn nun chippen lassen? Und bin ich verpflichtet, Mikesch kastrieren zu lassen, weil es in der Nachbarschaft weitere Katzen gibt?»

Antwort von TIR:

Katzenhalter sind gesetzlich nicht verpflichtet, ihre Katzen kastrieren zu lassen. Aus der Sicht des Tierschutzes kann eine Kastration aber dennoch sinnvoll sein. Die Tierschutzverordnung schreibt Tierhaltenden nämlich vor, dafür zu sorgen, dass sich ihre Tiere nicht unkontrolliert vermehren. Da eine Katze in einem Jahr bis zu drei Würfe haben kann, besteht bei einer nicht kastrierten Katze mit Freilauf die erhebliche Gefahr, dass der Katzenbestand sich innert kurzer Zeit vervielfacht. Aus diesem Grund sollten Freigängerkatzen grundsätzlich entweder kastriert oder aber während der Läufigkeit beaufsichtigt und von paarungsbereiten Tieren getrennt gehalten werden. Missachtet ein Katzenhalter diese Vorschrift, macht er sich unter Umständen wegen eines Verstosses gegen das Tierschutzrecht strafbar.

Schätzungen zufolge leben in der Schweiz bis zu 300'000 herrenlose Katzen. Diese sind oftmals krank und erhalten keine medizinische Betreuung. Futterknappheit führt ausserdem dazu, dass zahlreiche Tiere abgemagert und schwach sind. Um die Streunerpopulation einzudämmen, sind auch in der Schweiz gezielte Kastrationsprogramme, wie sie von Tierschutzorganisationen regelmässig durchgeführt werden, notwendig. Eine Kastrationspflicht von Freigängerkatzen sollte zudem verbindlich im Tierschutzrecht vorgesehen werden.

Im Gegensatz zu Hunden besteht für Katzen keine Chippflicht. Freigängerkatzen können sich aber oftmals sehr weit von ihrem Zuhause entfernen und werden dann häufig vermisst. Weil das Feststellen des Halters einer nicht gechippten Katze Schwierigkeiten bereiten kann, empfiehlt es sich trotz fehlender Gesetzespflicht auf jeden Fall, Katzen mit einem Mikrochip zu kennzeichnen.

Sie können den Kalender 2021 in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.