Neuer TIR-Flyer: Tierquälereien sind keine Bagatellen!

Im vergangenen November hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ihre jährliche Analyse zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis veröffentlicht. Diese bestätigt, dass sich der strafrechtliche Vollzug des Tierschutzgesetzes in den letzten Jahren zwar positiv entwickelt hat und Delikte an Tieren heute konsequenter verfolgt und bestraft werden. Dennoch besteht nach wie vor grosser Handlungsbedarf. Noch immer werden Tierschutzverstösse von den zuständigen Strafbehörden viel zu häufig bagatellisiert und nicht angemessen geahndet. In ihrem aktuellen Flyer zeigt die TIR auf, wie sie sich für die Verbesserung des Tierschutzvollzugs engagiert.

09.02.2021

Das Tierschutzgesetz sieht für Tierquälereien Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und hohe Geldstrafen, die sich je nach Einkommen des Täters im fünf- oder sogar sechsstelligen Frankenbereich bewegen können, vor. Die Strafpraxis-Analyse der TIR zeigt jedoch, dass dieser Strafrahmen in der Regel bei Weitem nicht ausgeschöpft wird. Im Gegenteil werden entsprechende Widerhandlungen meist viel zu milde bestraft. Als Beispiel sei ein Fall aus dem Kanton Luzern genannt, in dem eine Katze aufgrund mangelhafter Pflege und unterlassener medizinischer Behandlung abgemagert war, an Augen- und Nasenausfluss, Katzenschnupfen sowie starkem Durchfall litt und Läsionen auf dem Nasenrücken sowie an den Ohren aufwies. Trotz dieser massiven Leiden des Tieres wurde der verantwortliche Halter lediglich zu einer Busse von 100 Franken verurteilt.

Solch geringe Strafen werden dem verursachten Tierleid bei Weitem nicht gerecht. Zudem erwecken die Strafbehörden damit den Eindruck, dass es sich bei Tierquälereien um blosse Bagatelldelikte handeln würde, womit sie ein fatales Signal aussenden. Im Hinblick auf die präventive Wirkung des Tierschutzrechts zur Verhinderung weiterer Delikte kommt der angemessenen Sanktionierung von Tierschutzverstössen grosse Bedeutung zu.

Um einen Beitrag zu einer verbesserten Umsetzung des strafrechtlichen Tierschutzes zu leisten, legt die TIR in ihren ausführlichen Analysen der durchgeführten Tierschutzstrafverfahren die entsprechenden Schwachstellen offen und zeigt darüber hinaus auf, welche Vollzugsinstrumente und -strukturen sich in den verschiedenen Kantonen bewähren. In einem Forderungskatalog hält sie zudem jeweils die wichtigsten Massnahmen für eine wirksame Strafpraxis fest. Die jährlichen Gutachten sind hier kostenlos einsehbar.

Da die Fachkompetenz der Strafverfolgungsbehörden für einen funktionierenden Vollzug von entscheidender Bedeutung ist, engagiert sich die TIR zudem im Bereich der tierschutzrechtlichen Ausbildung von Polizisten. Sie vermittelt das entsprechende Fachwissen an Unterrichtsveranstaltungen oder auch über das nationale E-Learning- Programm «Polizei und Tierschutz», an dem sie mitgewirkt hat.

Weitere Informationen über das Engagement der TIR für einen funktionierenden Tierschutzstrafvollzug in der Schweiz, lesen Sie in unserem aktuellen Flyer. Sämtliche TIR-Informationsflyer können kostenlos bei der TIR-Geschäftsstelle oder im TIR-Shop bestellt werden.