TIR kritisiert Tierquälerei-Urteil des Zürcher Obergerichts vom 13. Oktober 2020
Das Obergericht des Kantons Zürich hatte sich im Oktober 2020 mit dem Transport eines hochträchtigen und schwer verletzten Rindes zu befassen. Aus der Sicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – und im Gegensatz zur Auffassung des Zürcher Obergerichts – war vorliegend der Tatbestand der Tierquälerei klar erfüllt. In einer Stellungnahme hat sich die TIR eingehend mit der Argumentation des Obergerichts auseinandergesetzt und grundsätzliche Mängel bei der Anwendung und Auslegung des Tierschutzstrafrechts festgestellt.
19.03.2021
Die TIR analysiert seit 25 Jahren die gesetzlichen Bestimmungen des Tierschutzrechts und beobachtet deren Vollzug in der kantonalen Praxis schweizweit. Insbesondere mit ihrer umfangreichen publizistischen Tätigkeit und ihrem breiten Dienstleistungsangebot hat sie sich in den letzten Jahren als Kompetenzzentrum für Fragen zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft etabliert.
Im Bereich des strafrechtlichen Tierschutzvollzugs führt die TIR eine Datenbank, die sämtliche dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeldeten Schweizer Strafentscheide im Bereich des Tierschutzrechts umfasst und den Behörden als wichtige Vollzugshilfe dient. Gestützt auf dieses Fallmaterial veröffentlicht sie jedes Jahr eine umfassende Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis. Dabei setzt sie sich auch auf materiellrechtlicher Ebene mit den Entscheiden auseinander und weist in ihrem Gutachten somit nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Daten bzw. Informationen aus. Die jährlichen Gutachten zeigen, dass sich der gesamtschweizerische Vollzug des Tierschutzstrafrechts in den letzten 20 Jahren deutlich verbessert hat und Straftaten an Tieren immer häufiger untersucht und sanktioniert werden. Dennoch besteht bei der Umsetzung des Tierschutzstrafrechts nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf. So werden Tierschutzdelikte von den zuständigen Behörden noch immer bagatellisiert und fehlt es den Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden nicht selten an ausreichenden Kenntnissen im Bereich des Tierschutz(straf-)rechts.
Die jährlichen Gutachten der TIR zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis können hier kostenlos eingesehen werden.
Im Sinne der dringend angezeigten Weiterentwicklung des Vollzugs des schweizerischen Tierschutzstrafrechts erlaubt sich die TIR, zu ausgewählten Tierschutzstrafentscheiden oder verwaltungsrechtlichen Tierschutzverfahren Stellung zu nehmen. Das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 13. Oktober 2020 betreffend Tierquälerei (Transport eines hochträchtigen, festliegenden Rindes) hat in der Gesellschaft und in den Medien für grosse Aufmerksamkeit gesorgt. Der Entscheid wurde der TIR vom BLV im Rahmen ihrer jährlichen Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis in anonymisierter Form zugestellt. Im genannten Urteil hatte sich das Obergericht mit dem vom zuständigen Bestandestierarzt genehmigten Transport eines hochträchtigen und schwer verletzten Rindes zum Schlachthof zu befassen. Dabei erfolgte eine Auseinandersetzung mit den verschiedenen Tatbestandsvarianten des Tatbestands der Tierquälerei gemäss Art. 26 TSchG, insbesondere mit der Missachtung der Tierwürde (lit. a) und der damit verbundenen Güterabwägung. In einer kritischen Urteilsbesprechung hat sich die TIR mit dem Entscheid des Obergerichts auseinandergesetzt und verschiedene Mängel bei der Anwendung und Auslegung der Tierschutzstrafbestimmungen durch das Obergericht festgestellt. Ebenfalls kritisch untersucht wurde der vom Obergericht im vorliegenden Fall angewendete Beweiswürdigunsgrundsatz "in dubio pro reo". Die vollständige Urteilsbesprechung finden Sie hier.