Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung – TIR reicht Stellungnahme ein
Der Bundesrat hat am 31. März 2021 die Vernehmlassung zur Änderung der Jagdverordnung eröffnet, die noch bis zum 5. Mai 2021 andauert. Bei Konflikten mit der Nutztierhaltung sollen Kantone künftig rascher in Wolfsbestände eingreifen können. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) lehnt den Revisionsentwurf im Wesentlichen ab und reichte heute eine kritische Stellungnahme ein.
03.05.2021
Nachdem am 27. September 2020 das revidierte Jagdgesetz durch die Schweizer Stimmbevölkerung abgelehnt und somit auch die Vorlage des Bundesrats zur Änderung der Jagdverordnung vom 8. Mai 2020 obsolet wurde, hat das Parlament vom Bundesrat nun eine Anpassung der Jagdverordnung im Rahmen des geltenden Gesetzes gefordert (vgl. Motionen UREK-NR 20.4340 und UREK-SR 21.3002). Um die Situation für die Berggebiete kurzfristig zu entschärfen, soll der Abschuss von schadenstiftenden Wölfen rascher möglich sein. Zu diesem Zweck sollen gemäss dem entsprechenden Revisionsentwurf insbesondere die Schadenschwellenwerte für die Zulässigkeit der Regulierung von Wolfsbeständen beziehungsweise des Abschusses von Einzeltieren herabgesetzt werden. Vorgesehen ist ausserdem eine Stärkung des Herdenschutzes, indem der Katalog der unterstützten Massnahmen erweitert und die Entschädigung für spezifische kantonale Massnahmen erhöht werden soll.
Die TIR erachtet das Vorgehen von Bundesrat und Parlament, kurz nach einem Volksentscheid die gleiche Materie regeln und auf Druck der Bergkantone bereits im Sommer eine Lösung präsentieren zu wollen, aus demokratischer Sicht als heikel. Generell sehr kritisch sieht sie überdies die auf die Wolfsproblematik beschränkte politische Diskussion, zumal das Schweizer Jagdrecht auch in weiteren arten- und tierschutzrelevanten Bereichen erheblichen Handlungsbedarf aufweist (so beispielsweise bezüglich noch immer zugelassener tierschutzwidriger Jagdmethoden wie insbesondere der Baujagd, der Verwendung von Bleimunition, der Bestimmung der jagdbaren Arten und Schonzeiten, der fehlenden Möglichkeit von Tierärztinnen und Tierärzten, Wildtieren eine bewilligungsfreie erste Notversorgung gewähren zu dürfen, etc.). Mit den vorgesehenen einseitigen Lockerungen der Voraussetzungen für den Abschuss von Wölfen wird zudem kein nachhaltiger Ansatz für das Zusammenleben von Mensch und Wolf verfolgt. Damit eine echte Koexistenz von Menschen und Wildtieren auf Dauer möglich ist, sollte stattdessen vielmehr das Verständnis für Wölfe und andere Wildtiere gefördert werden, insbesondere mittels vermehrter Aufklärung und Information der Bevölkerung in Bezug auf die Verhaltensweisen der Tiere sowie auf die Vermeidung von Schäden und kritischen Situationen, aber auch hinsichtlich ihrer positiven Einflüsse auf die Biodiversität.
Nach Ansicht der TIR geht der Verordnungsentwurf zudem erneut nicht ausreichend auf die in der Tierschutzgesetzgebung festgehaltenen Schutzpflichten der Nutztierhalter ein. Da die grösste Gefahr für Nutztiere nachweislich nicht vom Wolf, sondern von einer mangelhaften Betreuung und Beaufsichtigung durch ihre Halter ausgeht, sollte der Fokus bei Massnahmen zu ihrem Schutz weg von den Grossraubtieren hin zur Verantwortung der Nutztierhaltenden und einem griffigen Herdenschutz verlegt werden. Die Senkung der Schadenschwelle für die Zulässigkeit der Regulierung von Wolfsbeständen beziehungsweise des Abschusses von Einzelwölfen sowie der Umstand, dass die Ergreifung von Herdenschutzmassnahmen auch weiterhin in der Entscheidkompetenz des Tierhalters liegen soll, widersprechen schliesslich dem im Schweizer Recht verankerten Verhältnismässigkeitsprinzip (Wahl des mildesten Mittels) und lassen den in der Bundesverfassung sowie in der Schweizer Tierschutzgesetzgebung verankerten Tierwürdeschutz nahezu vollständig ausser Acht.
Weiter stehen die an sich begrüssenswerten Bestrebungen, den Herdenschutz zu stärken, aus Sicht der TIR in einem Missverhältnis zur beabsichtigten Lockerung des Wolfschutzes. Insbesondere sollten Risse von Nutztieren, die nicht durch zumutbare Herdenschutzmassnahmen geschützt waren, aufgrund der schweizweiten Präsenz des Wolfes niemals für die Beurteilung der Zulässigkeit von Regulierungsmassnahmen beziehungsweise von Abschüssen einzelner Tiere herangezogen werden können. Der Bundesrat hat es zudem verpasst, ein ausdrückliches Verbot von unbeaufsichtigten Geburten auf Alpen und Weiden vorzusehen.
Die TIR lehnt die vorliegende Anpassung der Schweizer Jagdverordnung daher überwiegend ab und fordert den Bundesrat auf, von einer einseitigen Lockerung des Wolfsschutzes abzusehen und stattdessen im Rahmen seiner Rechtsetzungskompetenz in den Bereichen Arten-, Tier- und Umweltschutz in Erfüllung seiner Schutzpflichten mutige Lösungen für einen nachhaltigen Umgang mit Wildtieren zu formulieren. Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme.