TIR-Kalender 2021 – Tierschutzrechtliche Frage im Mai
Der beliebte TIR-Kalender 2021 enthält nicht nur schöne Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Mai beschäftigt sich mit der Frage, was gegen Froschlärm aus dem Nachbarsteich unternommen werden kann.
06.05.2021
Frage:
«Im Biotop meines Nachbarn leben zahlreiche Frösche. Durch das nächtliche Konzert der Tiere schlafe ich keine Nacht mehr durch. Wie kann ich mich dagegen wehren?»
Antwort von TIR:
Natürlich kann der Nachbar den Fröschen in seinem Teich das Quaken nicht abgewöhnen – schliesslich handelt es sich dabei um ein natürliches Verhalten und wichtiges Kommunikationsinstrument der Tiere. Zudem darf von den Anwohnern – auch wenn sie keine Tierfreunde sind – ein gewisses Mass an Toleranz verlangt werden.
Die Frage ist, wo die Grenze zwischen noch zumutbaren und unzumutbaren Immissionen liegt. Ob eine Störung als übermässig zu bewerten ist, wird nicht aufgrund der subjektiven Wahrnehmung des Betroffenen, sondern aufgrund jener eines Durchschnittsmenschen ermittelt. Daher gelten gelegentliches Hundegebell, Vogelgezwitscher etc. als tolerierbar, nicht aber das stundenlange Schreien eines Papageis oder das pausenlose Gebell mehrerer Hunde. Ist die Lärmbelästigung übermässig, muss dies von Nachbarn nicht hingenommen werden und kann gerichtlich verboten werden.
Die Abwägung der verschiedenen Interessen – also Tierhaltung gegen Ruhe- und Ordnungsbedürfnis der Anwohner – hängt stark vom Einzelfall ab. Dabei ist stets auch der sogenannte Ortsgebrauch zu berücksichtigen, das heisst was am betreffenden Ort tatsächlich üblich ist. So beispielsweise kann auf dem Land erlaubt sein, was in einem urbanen Wohnquartier als übermässig gilt. Weil das ortsübliche Mass je nach Kanton und Gemeinde verschieden ist, können ähnliche Fälle je nach Gegend durchaus unterschiedlich beurteilt werden. Kommt der Streit vor den Richter, wird dieser vermutlich Zeugen befragen oder den Ort besichtigen, um herauszufinden, ob der Lärm übermässig ist oder nicht. Froschgequake kann dabei mit der Lautstärke von anderen Lärmquellen wie Autos, Restaurants oder Baustellen verglichen werden. Gestützt darauf wird dann entschieden, ob die Immissionen für die Nachbarn übermässig und somit unzumutbar sind.Sie können den Kalender 2021 in unserem TIR-Shop, über info@tierimrecht.org oder telefonisch unter 043 443 06 43 für 39 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellen.