Konsumentenbetrug "Besonders tierfreundliche Stallhaltung" von Masthühnern

Die SRF-Sendung "Kassensturz" hat gestern einen Blick hinter die Kulissen des Tierwohlprogramms "BTS" geworfen. Die "besonders tierfreundliche Stallhaltung" verspricht weit mehr als sie halten kann. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat bereits vor zwei Jahren in einem detaillierten Rechtsgutachten auf diesen Missstand aufmerksam gemacht.

02.06.2021

Der Konsum von Geflügelfleisch liegt schweizweit im Trend. Seit Jahren steigt die Anzahl in der Schweiz gemästeter Hühner, wie etwa der Marktbericht Fleisch des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) zeigt. Um konkurrenzfähig produzieren zu können, wird auf Hochleistungs-Zuchttiere zurückgegriffen, auf Hühner also, die innerhalb von vier bis fünf Wochen vom 60-Gramm-Küken zum zwei Kilogramm schweren Masttier heranwachsen. Dass diese Turbomast für die Tiere nicht ohne Folgen bleiben kann, liegt auf der Hand.

Die entsprechenden Zuchtlinien sind wegen ihrer gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere als in der Schweiz verbotene Qualzucht zu definieren. Allerdings findet die eigentliche Zucht der Tiere nicht direkt in der Schweiz statt, vielmehr werden diese in aller Regel als frisch geschlüpfte Küken aus ausländischen Grossbrütereien in die Schweiz importiert. Während die Dauer von Tiertransporten in der Schweiz grundsätzlich auf acht Stunden beschränkt ist, dürfen Küken im Rahmen des Imports bis zu 48 Stunden transportiert werden.

Nahezu 100 Prozent aller Schweizer Masthühner stammen von ausländischen Konzernen, die entsprechende "Hybridhühner" als Massenware erzeugen – von kleinbäuerlicher Schweizer Landwirtschaft, wie sie in der Werbung gerne propagiert wird, sind die Produktionsbedingungen also weit entfernt. 97 Prozent dieser Tiere werden gemäss dem Tierwohlprogramm BTS in angeblich besonders tierfreundlichen Stallsystemen gehalten. Die Tierhaltenden werden mit besonderen Direktzahlungen für den Mehraufwand honoriert. Dieser besteht zum einen darin, dass einem Teil der Masthühner eine gewisse Anzahl erhöhter Sitzflächen angeboten werden muss. Sitzstangen, wie sie von gesunden Hühnern gerne genutzt werden, sind für die viel zu schweren Masttiere nicht nutzbar. Zusätzlich muss den Tieren eine eingestreute Fläche und ein Aussenklimabereich zur Verfügung stehen. Recherchen zeigen jedoch, dass Einstreu in einer Massentierhaltung mit Tausenden von Tieren aufgrund der unvermeidbaren Verschmutzung zu schmerzhaften Fussballenverätzungen führt. Der Aussenklimabereich, jene Tierwohlmassnahme, die stets als besondere Leistung hervorgehoben wird, muss zudem lediglich bei günstiger Witterung, nur ab einer bestimmten Aussentemperatur und erst ab dem 22. Lebenstag der (rund 35 Tage lebenden) Masttiere zugänglich sein. Ungefähr ab diesem Alter ist bei schnellwachsenden Masttieren jedoch eine Abnahme der Gehfähigkeit aufgrund der hohen Gewichtszunahme und dem damit verbundenen vermehrten Auftreten körperlicher Beschwerden zu beobachten. Ein Grossteil der Tiere erreicht den Aussenklimabereich daher nie.

Die angepriesenen Tierwohlmassnahmen beabsichtigen, bedeutende Grundbedürfnisse der Tiere, etwa artgerechte Bewegung, Scharren, Picken und frische Luft, zu befriedigen. Sie gehören damit nicht als besondere Leistung honoriert, vielmehr stellen sie das Mindestmass einer tierschutzkonformen Hühnerhaltung dar, die nach den tierschutzrechtlichen Grundsätzen (so etwa nach Art. 6 Abs. 1 TSchG) zu beachten sind. Durch den Einsatz defektgezüchteter Tiere und die Duldung hoher Tierbestände und Tierdichten verkommen die sogenannten Tierwohlmassnahmen indessen zur gravierenden Tierquälerei, wie auch die in der Sendung "Kassensturz" vom 1. Juni 2021 gezeigten Bilder eines Kontrolleurs zweifelsohne belegen.  

Im Auftrag der Tierrechtsorganisation Tier-im-Fokus untersuchte die TIR in den Jahren 2018/2019 die rechtlichen Vorgaben und die Praxis des BTS-Systems im Bereich der Masthuhnhaltung eingehend. In ihrem Rechtsgutachten kam sie zum Schluss, dass in BTS-Haltungen grundlegende Prinzipien des Tierschutzrechts systematisch missachtet und ausgehöhlt werden. Dennoch erhalten entsprechende Betriebe ungerechtfertigterweise staatliche Fördermittel für besondere Tierwohlleistungen im Sinne einer "besonders naturnahen, umwelt- und tierfreundlichen Produktionsform" gemäss Art. 104 Abs. 3 lit. b der Bundesverfassung. Hinzu kommt, dass nach BTS produzierte Lebensmittel im Rahmen der Vermarktung mit "besonders tierfreundlich" deklariert werden dürfen. Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen im Glauben, besonders tierfreundlich hergestellte Fleischwaren zu erwerben, einen höheren Preis und werden somit in die Irre geführt. Die Masthuhnhaltung gemäss dem Tierwohlprogramm BTS widerspricht nicht nur den Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten, sie verstösst auch in gravierender Weise gegen die verfassungsmässig geschützte Tierwürde.

Mit Blick auf die groben rechtlichen Verstösse hat die TIR in der Vergangenheit mittels mehrerer Strafanzeigen versucht, diese Missstände anzuprangern (siehe TIR-Newsmeldung vom 2.2.2018) – ohne Erfolg. Behördlich werden BTS-Haltungen toleriert; dehydrierte, verletzte und tote Tiere, die in der Masse untergehen, werden als unerwünschte Begleiterscheinung der marktgerechten Tierproduktion hingenommen. Auch Gespräche mit der Geflügelbranche und den zuständigen Bundesämtern haben bislang keinen Erfolg gebracht. Immerhin hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nicht zuletzt aufgrund unserer Bemühungen ein Schwerpunktprogramm Geflügel angestossen, in dessen Rahmen vertiefte Tierschutzkontrollen unter anderem in Masthuhnhaltungen vorgenommen werden sollen. Dabei sollen auch die gesundheitlichen Schädigungen, bedingt durch Zucht und Haltung, untersucht werden. Eine Auswertung ist allerdings frühestens im Jahr 2023 zu erwarten.

Der Bundesrat verwies in seiner Stellungnahme zur Interpellation 18.3320 "Hühnerschwindel. Welche Konsequenzen ziehen?" von Nationalrätin Irène Kälin (GPS/AG) auf die Verantwortung der Tierhaltenden und sieht keinen Handlungsbedarf. Als Antwort auf die Motion 21.3404 "Keine Qualzuchten in der Hühnermast" von Nationalrätin Meret Schneider (GPS/ZH) argumentierte der Bundesrat mit der Preisfrage: Eine den Bedürfnissen der Tiere besser entsprechende Fleischgewinnung wäre für die Konsumentenschaft mit höheren Preisen verbunden – und dies sei nicht gewollt und fördere deshalb den Import billigerer Ware aus dem Ausland. Das Parlament hat sich mit diesen Fragen bislang nicht auseinandergesetzt und die Vorstösse im Plenum nicht behandelt.

Ein Umdenken ist auf mehreren Ebenen dringend notwendig: Die Vorgaben des staatlich unterstützten Produktionssystems im Bereich der Geflügelmast sind deutlich zu verschärfen, insbesondere ist konsequent auf den Einsatz schnell wachsender Zuchttiere zu verzichten und sind die Tierbestände signifikant zu verringern. Verstösse gegen die Grundsätze der Tierschutzgesetzgebung sind nicht länger als Bestandteil der Mast zu akzeptieren und mittels Verordnung zu legitimieren, sondern strikt zu sanktionieren. Im Weiteren ist der Import von Produkten, die im Ausland unter tierquälerischen Bedingungen erzeugt werden, zu regulieren. Nicht zuletzt hat der Bund wirkungsvolle Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung zu leisten: Regelmässiger Fleischgenuss ist nur auf Kosten des Tierwohls möglich, weshalb eine drastische Senkung des Konsums unvermeidbar ist.

Stattdessen unterstützt der Bund jedoch die Vermarktung von Schweizer Fleisch mit jährlich rund sechs Millionen Franken zusätzlich im Rahmen der Absatzförderung, vgl. hierzu die Stellungnahme des Bundesrats zur Anfrage 20.1085 "Werbung für Schweizer Fleisch oder sachliche Konsumenteninformation?" und zur Interpellation 20.4176 "Absatzförderung für Schweizer Fleisch im Widerspruch zu den Verfassungszielen zur Ernährungssicherheit?", beide eingereicht von Nationalrat Kilian Baumann (GPS/BE). Die bereits früher eingereichte Parlamentarische Initiative 15.493 "Keine Subventionen für Fleischwerbung" von Nationalrat Beat Jans (SP/BS) blieb ebenso erfolglos wie eine von Tier-im-Fokus eingereichte Petition. Mit entsprechend finanzierter Werbung, in der das Tierwohl als Hauptargument für den Genuss von Schweizer Fleisch herhalten muss, lässt sich eine Reduktion des Fleischkonsums in der Schweizer Bevölkerung allerdings kaum bewerkstelligen.  

Die TIR fordert Behörden, Bundesrat und Parlament auf, dem Schutz von Tieren wirkungsvoll Nachachtung zu verschaffen. Seit einigen Jahren werden vermehrt Eidgenössische Volksinitiativen lanciert, die einen respektvollen Umgang mit Tieren und der Natur nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Lebensmittelproduktion verlangen. Es sind dies ernstzunehmende Zeichen aus der Bevölkerung, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Konsumentinnen und Konsumenten empfiehlt die TIR, auf pflanzliche Nahrungsmittel zurückzugreifen und so zur Verminderung von Tierleid beizutragen.