Band 21 der TIR-Schriftenreihe erschienen: "Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2019"
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich über die bereits dritte Veröffentlichung in der Buchreihe "Schriften zum Tier im Recht" in diesem Jahr. Das von den TIR-Juristinnen Bianca Körner, Christine Künzli, Katerina Stoykova und Vanessa Gerritsen verfasste Werk "Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2019" widmet sich den Entwicklungen und Tendenzen beim Vollzug der Strafbestimmungen des Tierschutzrechts. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf die Vorschriften zum Schutz von Schafen gelegt.
23.07.2021
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) unterhält eine Datenbank mit sämtlichen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) seit 1981 gemeldeten Schweizer Tierschutzstrafentscheiden. Jedes Jahr analysiert die TIR das Fallmaterial des Vorjahres eingehend und präsentiert die Resultate in einem ausführlichen Bericht über die Entwicklungen und Tendenzen der Schweizer Tierschutzstrafpraxis. Die umfassende Studie ist nun als Band 21 der "Schriften zum Tier im Recht" erschienen.
Die langjährigen TIR-Juristinnen Bianca Körner, Christine Künzli, Katerina Stoykova und Vanessa Gerritsen zeigen ihrem 229-seitigen Werk auf, dass sich der gesamtschweizerische Vollzug des Tierschutzstrafrechts in den letzten zwanzig Jahren deutlich verbessert hat und Straftaten an Tieren immer häufiger untersucht und sanktioniert werden. Dennoch besteht bei der Umsetzung des Tierschutzstrafrechts nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf.
Im Rahmen der Studie zum Fallmaterial 2019 wurden die Vorschriften zum Schutz von Schafen einer genaueren Betrachtung unterzogen. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf den Witterungsschutz sowie auf die Strafpraxis in Bezug auf an Schafen begangene Tierschutzverstösse gelegt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Bedürfnisse von Schafen oftmals unterschätzt werden, weil sie als robust und genügsam gelten. Selbst erhebliche Einschränkungen des Wohlergehens der sprichwörtlich "stillen Dulder" werden häufig kaum oder erst sehr spät erkannt. Auch im Rahmen der an sich tierfreundlichen Haltung im Freien wird Schafen und Lämmern ein ausreichender Schutz vor widrigen Wetterbedingungen zuweilen vorenthalten.
Die rechtliche Regelung hierzu wird behördlich restriktiv ausgelegt, sodass Tierhaltende aktuell erst einschreiten müssen, wenn die Tiere bereits in ihrem Wohlergehen beeinträchtigt sind. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen auf, dass Schafe – sofern sie die Wahl haben – bei ungünstigen Bedingungen gerne Schutz aufsuchen. Ein permanenter Witterungsschutz, der den Tieren ganzjährig die Wahl ihres Aufenthaltsorts lässt, wäre eine angemessene und zumutbare Massnahme im Hinblick auf die präventive Sicherstellung des Tierwohls. Ausserdem erlaubt die heutige Gesetzgebung eine reduzierte Kontrollfrequenz von gesömmerten Schafen durch ihre Halter, obwohl jährlich schätzungsweise über 4000 Schafe im Sömmerungsgebiet aufgrund von Verletzungen oder Krankheiten verenden bzw. erlöst werden müssen und vermehrte Kontrollen deshalb dringend erforderlich wären.
Die Auswertung des Strafmaterials hat ergeben, dass zwar mehr Strafverfahren wegen an Schafen begangenen Tierschutzverstössen geführt wurden als wegen Widerhandlungen, die Rinder oder Schweine betrafen. Die Bestrafung der entsprechenden Delikte erfolgte jedoch durchgehend überaus mild. Zudem wurde in keinem einzigen Strafverfahren die mangelhafte Beaufsichtigung von gesömmerten Schafen geahndet. Auffallend ist auch, dass Fälle von fehlendem Witterungsschutz in der kalten Jahreszeit stets nur als Übertretung statt als Tierquälerei qualifiziert wurden.
Der neue Band 21 der "Schriften zum Tier im Recht" ist für 69 Franken im Buchhandel oder direkt im TIR-Shop erhältlich.