Tierquäler per Strafbefehl verurteilt – TIR hofft auf Signalwirkung


Ein Taubenzüchter hat sich gemäss einem rechtskräftig gewordenen Strafbefehl der mehrfachen Tierquälerei sowie eines Verstosses gegen das Jagdgesetz schuldig gemacht und wurde zu einer bedingten Geldstrafe und Busse verurteilt. Der Mann hatte im August 2019 einen jungen Habicht, eine in der Schweiz geschützte Tierart, mit einem Holzknüppel erschlagen und seine Tauben tierschutzwidrig gehalten, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst den Entscheid.

26.08.2021

Gemäss einem Strafbefehl der Staatsanwalt Winterthur/Unterland, der in Rechtskraft erwachsen ist, verstiess ein 51-jähriger Mann aufgrund seines Verhaltens gegenüber seinen Tauben und einem Habicht mehrfach gegen das Tierschutzgesetz (TSchG) sowie gegen das Bundesgesetz über die Jagd und zum Schutz freilebender Säugetiere und Vögel (JSG). Der Taubenzüchter fand im August 2019 einen jungen Habicht im Einflugkasten seines Taubenschlags. Dieser war durch die vom Täter offengelassene Einflugklappe in die Einrichtung geflogen und tötete die dort eingesperrten Tauben. Die Tiere konnten dem Habicht nicht entfliehen, weil gleichzeitig die Ausflugklappe geschlossen war. Als der Züchter den Habicht entdeckte, packte er ihn und schlug den geschützten Vogel mit einem Holzknüppel zu Tode.

Des Weiteren wurde der Mann wegen mehrfacher Tierquälerei an seinen eigenen Tauben verurteilt. Gewährte der Züchter seinen Tauben Freiflug und verliess er den Taubenschlag, bevor alle Tiere zurückgekehrt waren, liess er jeweils das Einflugloch des Einflugkastens offen, während er gleichzeitig das Ausflugloch und den Schieber zum eigentlichen Taubenschlag verschloss. So konnten die eingeflogenen Tauben dem Einflugkasten nicht mehr entweichen und waren teilweise tagelang ohne Wasser und mit nur wenig Futter dort eingesperrt. Im Strafbefehl aufgeführt sind 18 Daten zwischen September 2019 und Juni 2020, an denen 28 Tauben meistens zwischen 24 und 48 Stunden eingesperrt waren – die längste Dauer betrug sogar 72 Stunden. Dadurch hat der Täter eine Beeinträchtigung der Vögel in ihrem Wohlbefinden und in ihrer Pflege herbeigeführt, sie von ihrem Schwarm getrennt und verängstigt.

Ausserdem sei dem Züchter bewusst gewesen, dass sich in der Nähe des Taubenschlags Fressfeinde aufhalten. Dadurch wurden die Tauben zusätzlich einer Gefahr ausgesetzt und erfuhren möglicherweise Stress und Angst.

Der Taubenzüchter wurde nun von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 60 Franken und einer Busse von 3000 Franken bestraft. Die Probezeit für die Geldstrafe beträgt zwei Jahre. Hinzu kommen Gebühren von 5000 Franken für das Vorverfahren. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst das im schweizweiten Vergleich hohe Strafmass und hofft, dass der Strafbefehl Signalwirkung zeigt.

Leider werden immer wieder Fälle bekannt, bei denen geschützte Greifvögel durch Taubenzüchter absichtlich getötet oder gefährdet werden. Zuweilen verwenden die Tierhalter dafür sogar eigene Tauben, indem sie diese mit Gift bestreichen und sie aus dem Taubenschlag aussperren. Die verzweifelten Tiere werden hierdurch leichte Opfer für Beutegreifer, die sich in der Folge daran vergiften. Die TIR ist Mitglied der "Arbeitsgruppe Wanderfalke", der im Weiteren Vogelschutz- und Umweltbildungsorganisationen, die Kantonspolizei Zürich sowie Grün Stadt Zürich angehören. Diese Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, entsprechende Tierquälereien aufzudecken. Sie ruft die Bevölkerung dazu auf, Hinweise an die zuständigen Stellen zu melden.