TIR hocherfreut: Nationalrat spricht sich für das Importverbot von tierquälerisch erzeugter Stopfleber aus


Im März 2020 reichte Nationalrat Martin Haab (SVP/ZH) eine Motion für ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber ein. Zur Unterstützung des Vorstosses hat die Tierschutzorganisation Vier Pfoten ein von mehreren Institutionen – darunter auch der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) – mitgetragenes Positionspapier lanciert und den Parlamentariern zugestellt.

01.03.2022

Das Stopfen von Gänsen und Enten ist bereits in fast allen europäischen Ländern verboten, aktuell noch mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. Frankreich, Ungarn oder Bulgarien. Dies, weil die Gesellschaft in immer mehr Staaten nicht länger akzeptiert, dass Tiere – für das fragwürdige "Vergnügen" einzelner Personen – unermessliche und unnötige Qualen erleiden müssen. Auch in der Schweiz ist diese Produktionsmethode seit über 40 Jahren verboten.

Gänse- beziehungsweise Entenstopfleberpastete (pâté de foie gras) gilt als Delikatesse. Doch dieses Produkt ist mit erheblichem Tierleid verbunden. Den betroffenen Gänsen und Enten wird mehrmals täglich ein Metall- oder Kunststoffrohr in den Schlund gestossen, durch das man ihnen jeweils bis zu einem halben Kilogramm Maisbrei in den Magen presst. Unvermeidbare Folgen hiervon sind Atemnot, Knochenbrüche und Leberzirrhosen. Viele Gänse und Enten sterben im Rahmen dieser brutalen Prozedur. Obwohl das Stopfen von Hausgeflügel und damit die Herstellung von Foie gras in der Schweiz verboten ist, werden entsprechende Erzeugnisse leider nach wie vor in grosser Menge in die Schweiz importiert und hierzulande konsumiert.

Die Motion von Nationalrat Martin Haab fordert deshalb, dass der Bundesrat von der ihm durch Artikel 14 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) eingeräumten Kompetenz Gebrauch macht und ein Einfuhrverbot für Stopfleber erlässt. Nach der letztgenannten Bestimmung kann "der Bundesrat aus Gründen des Tierschutzes die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft bestimmten Bedingungen unterwerfen, beschränken oder verbieten". Das geforderte Importverbot führt entgegen wiederholt geäusserter Befürchtungen des Bundesrats zu keiner Verletzung von internationalen Verpflichtungen der Schweiz.

Vielmehr sehen sämtliche internationale Abkommen Ausnahmen für Massnahmen vor, die zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit oder des Lebens und der Gesundheit von Tieren erforderlich und nicht protektionistisch motiviert sind. Weiter ist das Importverbot nötig, um das öffentliche Interesse der Schweiz am Tierschutz zu schützen.

Die TIR ist der Ansicht, dass kein Anrecht der Konsumierenden auf ethisch unhaltbare Produkte im Marktsortiment besteht. Erzeugnisse, die im Rahmen ihrer Herstellung zwangsläufig mit vollständiger Ausbeutung von Tieren einhergehen, gehören nicht ins Regal. Die Wahlfreiheit der Konsumentenschaft bleibt dennoch auch mit einem Importverbot gewahrt: Bereits heute sind Foie-Gras-Alternativen auf pflanzlicher und tierischer Basis verfügbar, letztere beispielsweise durch nachträgliche Auffettung der Leber gesunder Tiere.

Aus diesen Gründen haben die Stiftungen VIER PFOTEN, Stop Gavage Suisse, Tier im Recht (TIR), ProTier und Animal Trust die Mitglieder des Nationalrats in einem detaillierten Positionspapier nachdrücklich aufgefordert, die Motion anzunehmen und ein längst überfälliges Einfuhrverbot für grausam erzeugte Stopfleber zu beschliessen.

Die TIR ist sehr erfreut über den Entscheid des Nationalrats, der damit ein deutliches Zeichen für den Tierschutz gesetzt hat. Sie unterstützt die Motion gemeinsam mit weiteren Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen weiter und hofft, dass nun auch der Ständerat dem Vorstoss zustimmen wird.