Einreisebedingungen für Flüchtlinge aus der Ukraine mit Heimtieren


Viele der Schutzsuchenden treten zurzeit die Flucht aus dem Krisengebiet an – nicht selten zusammen mit ihren Tieren. Der Grenzübertritt mit Heimtieren in die EU und die Schweiz ist allerdings nicht unproblematisch: Die Ukraine gilt in Bezug auf die Tollwut als nicht gelistetes Drittland, was strengere Einreisevorgaben in Bezug auf die Heimtiere bedingt. Dies führt bei den Betroffenen – neben den anderen existenziellen Ängsten und Leiden – zur Sorge, die geliebten Tiere im Kriegsgebiet zurücklassen zu müssen.

09.03.2022

Die EU-Kommission hat deshalb die EU-Mitgliedsstaaten gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halterinnen und Halter in die EU einreisen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen. Diverse Länder, u.a. auch Deutschland, sind dieser Bitte nachgekommen. Eine Einreise mit Heimtieren ist somit zumeist ohne Genehmigung möglich. Die Einreisenden werden lediglich gebeten, die lokalen Veterinärbehörden zu kontaktieren, damit weitere Massnahmen geprüft werden können.

Nun zieht auch die Schweiz nach. In Ausnahmefällen dürfen Hunde und Katzen, die von ihren Besitzern mitgeführt werden, nun in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind. Bei beabsichtigter Einreise in die Schweiz bittet das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Tierhaltenden, ein auf dessen Webseite erhältliches Formular auszufüllen und an petsukraine@blv.admin.ch zu schicken.

Aufgrund des hohen Seuchenrisikos ist die Einreise mit Geflügel, Huf- und Klauentieren weiterhin verboten. Die Tierhaltenden werden vom BLV gebeten, unverzüglich Kontakt mit den Veterinärbehörden am aktuellen Standort aufzunehmen.

Nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erscheinen die genannten Bemühungen der Schweiz aktuell nicht ausreichend, um traumatisierten Schutzsuchenden mit ihren Tieren die versprochene unbürokratische und schnelle Hilfe zu gewährleisten. Es gilt dringend zu verhindern, die Einreise mit hohen Hürden zu erschweren, wie beispielsweise das Ausfüllen eines Formulars, während die eigene Sicherheit gefährdet ist. Die TIR setzt sich in Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzorganisationen dafür ein, dass die Schweiz den Tierhaltenden und ihren Vierbeinern eine bedingungslose Aufnahme in Aussicht stellt, um weiteres Leid für Mensch und Tier mangels konkreter Perspektiven zu verhindern.