TIR bittet um Rücksichtnahme auf Tiere bei der Nationalfeier
Aufgrund der herrschenden Trockenheit und Hitze ist bereits an vielen Orten ein Feuerwerksverbot erlassen worden. Positiv ist dies für Heim-, Nutz- und Wildtiere, für die laute und überraschende Geräusche oftmals Angst und grossen Stress bedeuten. In Bezug auf alle dennoch stattfindenden Feierlichkeiten und insbesondere privat veranstalteten Feuerwerke am Nationalfeiertag bittet die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auch dieses Jahr um Rücksichtnahme.
29.07.2022
Bunte und von lauten Knalleffekten begleitete Feuerwerke sind in der Schweiz beliebt und verbreitet. Während viele Menschen sich daran erfreuen, wächst hingegen die Anzahl jener Personen, die unter den Auswirkungen leiden. Besonderen Stress erfahren zudem auch Heim-, Nutz- und Wildtiere, sei dies in Wohnungen und Ställen oder auch unter freiem Himmel. Darüber hinaus führen Feuerwerke zu einer nicht zu vernachlässigenden Feinstaubbelastung und Umweltverschmutzung durch den verursachten Abfall.
Erfreulicherweise gibt es zurzeit verschiedene Anstrengungen zum Schutz von Tieren und Natur vor den negativen Einwirkungen durch Feuerwerke. Bereits mehrere Gemeinden untersagen das Zünden von Feuerwerkskörpern In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Initiative für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative) aufmerksam machen, die durch die TIR aktiv unterstützt wird: Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, soll verboten werden, um Mensch und Tier vor Angst und Stress schützen. Für Grossanlässe sollen Ausnahmebewilligungen möglich sein. Im Moment läuft die Unterschriftensammlung. Hier finden sich weitere Informationen zur Initiative sowie Unterschriftenbögen zum Download.
Insbesondere angebundene oder in Räumlichkeiten eingesperrte Tiere haben keine Möglichkeit, sich dem Lärm zu entziehen. Bei Wildtieren, die besonders empfindlich auf potenzielle Gefahren reagieren, löst lautes Feuerwerk oft eine Fluchtreaktion aus, die kostbare Energiereserven verbraucht und damit lebensbedrohliche Folgen hervorrufen kann.
Zudem können aufgeschreckte Haus- und Wildtiere auch Unfälle verursachen, durch die Mensch und Tier zu Schaden kommen. Nicht zuletzt ereignen sich im Rahmen der Nationalfeier immer wieder tragische Brandfälle, ausgelöst durch unkontrolliert abgebrannte Feuerwerkskörper. Besonders in Scheunen und Stallungen mit grösseren Tierbeständen besteht die Gefahr, dass nicht alle Tiere rechtzeitig gerettet werden können, sondern qualvoll verenden.
Zu bedenken gilt es im Weiteren, dass viele Tiere über ein weit ausgeprägteres Gehör verfügen als der Mensch und Knallgeräusche daher intensiver erleben. Auch der Geruch von gezündeten Feuerwerkskörpern kann einen Fluchtinstinkt auslösen. Aus diesem Grund ist es ratsam, Heimtiere wie vor allem Hunde und Katzen abends im Haus zu betreuen. Dabei sollte man sich möglichst natürlich verhalten, um die Angst des Vierbeiners nicht ungewollt zu verstärken. Unbedingt vermieden werden sollten Spaziergänge oder das Gewähren von Freilauf nach dem Eindämmern der 1. Augustnacht. Empfindliche Hunde können durch unerwartetes Knallen in Panik geraten und weglaufen, sodass sie unter Umständen nicht mehr in der Lage sind, den Rückweg zu finden.
Die TIR wünscht einen friedlichen Nationalfeiertag für Mensch, Tier und Natur!