TIR enttäuscht: Bundesrat setzt umstrittene Revision der Jagdverordnung in Kraft
Am 1. November informierte Bundesrat Albert Rösti im Rahmen einer Medienkonferenz darüber, dass die umstrittene Revision der Jagdverordnung am 1. Dezember in Kraft treten wird. Die angepasste Verordnung lässt neu eine präventive Regulierung von ganzen Wolfsrudeln zu. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert das Vorgehen des Bundesrats und fordert die Kantone auf, den ihnen zustehenden Ermessenspielraum mit Fachverstand und im Sinne der Verhältnismässigkeit anzuwenden.
09.11.2023
Gemeinsam mit anderen Arten- und Tierschutzorganisationen kritisierte die TIR bereits im September in einem offenen Brief den Revisionsentwurf des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zur Jagdverordnung. Mit den neuen Bestimmungen, die ab dem 1. Dezember in Kraft treten, wird eine massive Reduktion des aktuellen Wolfbestands in der Schweiz (von 31 auf zwölf Rudel) ermöglicht. Arten- und Naturschutzverbände sowie die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft der Kantone (KWL) qualifizieren die vom Bundesrat verabschiedete Jagdverordnung als inhaltlich willkürlich, einseitig und widersprüchlich zu wissenschaftlichen Artenschutzüberlegungen. Die Kritik bezieht sich insbesondere auf Festlegung von Schwellenwerten für die Anzahl in der Schweiz lebender Rudel (vgl. hier die Medienmitteilung der Arten- und Naturschutzverbände sowie die Stellungnahme der KWL). Ob die Bestimmungen den Vorgaben der Berner Konvention standhalten, wird sich daran zeigen, ob der Erhalt der Population trotz des neuen Regulierungsspielraums möglich ist. Die Verantwortung liegt nun bei den einzelnen Kantonen, den Ermessenspielraum, den ihnen die neuen Verordnungsbestimmungen einräumen, mit Fachverstand und im Sinne der Verhältnismässigkeit anzuwenden. Sollte das BAFU präventive Wolfsabschüsse bewilligen, besteht zudem die Möglichkeit, dass beschwerdeberechtigte Naturschutzorganisationen – die TIR verfügt als Tierschutzorganisation leider über keine entsprechende Legitimation – Beschwerde einreichen.
Die TIR kritisiert den Bundesrat bzw. das BAFU aber nicht nur inhaltlich, sondern insbesondere auch hinsichtlich des Umstands, dass die Revision der Jagdverordnung ohne ordentliches Vernehmlassungsverfahren umgesetzt worden ist. Die TIR hatte demnach keine Möglichkeit, zur geplanten Revision Stellung zu nehmen. Der Umgang mit dem Wolf bzw. dessen Regulierung dominiert die politische und öffentliche Debatte und führt regelmässig zu hitzigen Diskussionen. Eine sachliche und wissenschaftlich fundierte Argumentation ist in der Wolfsdebatte kaum mehr möglich. Das Vorgehen des BAFU befeuert diesen Umstand, indem demokratische Mechanismen ausgehebelt werden, um einseitige Interessen durchzusetzen.
Im Rahmen der Wolfsdebatte stellt sich die TIR weiterhin auf den Standpunkt, dass anstelle von Lockerungen des Schutzstatus von Grossraubtieren der Herdenschutz gefördert und damit die – nicht zuletzt auch tierschutzrechtliche – Verantwortung der Nutztierhaltenden betont werden sollte. Sie setzt sich auch künftig für eine sachliche und faktenbasierte Diskussion in der Wolfsdebatte und für die Interessen von Grossraubtieren und Nutztieren ein.