TIR kritisiert Einsatz von Hundewelpen beim Yoga und ähnlichen Veranstaltungen
Der aus Grossbritannien und den USA stammende Trend, bei dem Hundewelpen für Interaktionen mit Teilnehmenden von Yogalektionen eingesetzt werden, hat unlängst auch Europa erreicht und einen regelrechten Social-Media-Hype ausgelöst. In Italien wurde diese Praxis kürzlich verboten. Auch in der Schweiz rät das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) den kantonalen Veterinärdiensten, entsprechende Bewilligungsgesuche abzulehnen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst diese Empfehlung und kritisiert Sport- und Unterhaltungstrends mit Tieren, insbesondere im Hinblick auf die Tierwürde.
24.05.2024
Beim sogenannten "Puppy-Yoga" (teilweise auch "Doga" genannt) laufen die Welpen frei im Raum umher und können von den Teilnehmenden gestreichelt und fotografiert werden. Bedenklich ist der Trend jedoch insbesondere deshalb, weil die Welpen beim Puppy-Yoga nicht etwa von den Yoga-Praktizierenden mitgebracht, sondern in der Regel von Züchterinnen und Züchtern zur Verfügung gestellt werden. Dadurch sind die Hunde ständigem Reisestress ausgesetzt. Neben dem Verlassen ihrer vertrauten Umgebung werden sie von Mutter, Geschwistern oder Bezugspersonen getrennt. Weitere Gefahren liegen in der Reizüberflutung durch unbekannte Geräusche und in inadäquaten Reaktionen der Teilnehmenden, dem Nicht-Ermöglichen des Lösens im Freien sowie in der möglichen körperlichen Überanstrengung. Eine kürzlich veröffentlichte gutachterliche Stellungnahme der tierärztlichen Fakultät der Universität München zur Verwendung von Hundewelpen bei Veranstaltungen warnt denn auch vor negativen Auswirkungen auf die Verhaltensentwicklung durch Stress und Überforderung in der Sozialisierungsphase.
Im Hinblick auf das Wohlergehen und die Würde der eingesetzten Tiere sind solche Veranstaltungen höchst problematisch. Welpen befinden sich in einer sowohl in physiologischer als auch in ethologischer Hinsicht sensiblen Entwicklungsphase. Insbesondere die unkontrollierten Interaktionen mit fremden Menschen und der häufige Ortswechsel zwischen den Events können erheblichen Stress verursachen und somit sehr belastend für die Tiere sein. Sie benötigen in diesem Alter eine stabile und sichere Umgebung sowie Rückzugsmöglichkeiten, um dem erhöhten Ruhe- und Schlafbedürfnis nachkommen zu können.
Auf die immer lauter werdende Kritik aus Tierschutzkreisen reagierte nun Italien. Das Gesundheitsministerium in Rom entschied kürzlich, den Einsatz von jungen Hunden in Yogakursen ab sofort zu verbieten. In der Schweiz gilt Puppy-Yoga gemäss Einschätzung des BLV als Werbung mit Tieren, weil sie als Attraktion eingesetzt werden, um Teilnehmende anzulocken. Werbung mit Tieren ist gemäss Schweizer Tierschutzgesetzgebung bewilligungspflichtig. Weiter stuft das BLV das Puppy-Yoga und ähnliche Veranstaltungen mit Welpen aufgrund der Risiken für die Gesundheit und der Würderelevanz als problematisch ein und empfiehlt den Kantonen entsprechende Bewilligungsgesuche abzulehnen.
Die TIR kritisiert die Kommerzialisierung von Tieren aufs Schärfste. Denn neben der möglichen Wohlergehensbeeinträchtigung werden die Welpen insbesondere in ihrer Würde verletzt. Der sowohl im Tierschutzgesetz als auch in der Verfassung verankerte Würdeschutz verbietet es unter anderem, Tiere zu erniedrigen oder übermässig zu instrumentalisieren. Eine übermässige Instrumentalisierung liegt dann vor, wenn Tiere als Instrument des Menschen verwendet werden, ohne dass ihre arteigenen Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden.
Ausserdem können solche Veranstaltungen die Teilnehmenden zu unüberlegten Hundekäufen animieren. Die TIR begrüsst deshalb die Empfehlung des BLV und hofft, dass Puppy-Yoga und ähnliche Veranstaltungen bald auch in der Schweiz verboten werden. Bis dahin empfiehlt sie, Aktivitäten mit fremden Jungtieren zu meiden.