Wildbienen brauchen unsere Unterstützung – wie können wir ihnen helfen?

Wildbienen leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität. Indem sie von Blüte zu Blüte fliegen, sind sie effiziente Bestäuberinnen und unterstützen so viele Pflanzenarten bei der Vermehrung. In der Schweiz sind Bienen jedoch gefährdet – insbesondere durch uns Menschen. Weil unsere Rechtsordnung den Schutz der Wildbiene leider nicht genügend sicherstellt, sind sie darauf angewiesen, dass wir unseren Lebensraum tierfreundlicher gestalten. Hierzu können wir alle einen Beitrag leisten.

16.09.2024

Als Wildbienen gelten all jene Bienen, die keinen Honig produzieren. In der Schweiz wurden bis anhin bereits über 600 verschiedene Wildbienenarten entdeckt. Im Unterschied zur Honigbiene leben sie meist solitär und bilden keinen Staat. Eine Ausnahme hiervor bilden die Hummeln, die sich für gewöhnlich zu einem Volk von bis zu 600 Individuen zusammenschliessen. Da Wildbienen nicht überwintern, sterben die Tiere spätestens im Herbst, nachdem sie ihre Nester mit den Nachkommen für das nächste Jahr angelegt haben.

Für unser Ökosystem und die Biodiversität sind Wildbienen sehr wichtig. Indem sie von Blüte zu Blüte fliegen und dabei Pollen an ihnen haften bleiben, fungieren sie als hocheffiziente Bestäuberinnen. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) befruchten Bienen, Schwebfliegen und Käfer 80 Prozent unserer wilden Blütenpflanzen und drei Viertel der weltweit meistgehandelten Nahrungspflanzen. Ohne die Bestäubungsarbeit der Wildbienen müssten wir auf einen Grossteil unserer Lebensmittel, wie etwa Beeren, Gemüse und Früchte, verzichten.

Leider haben die Wildbienen in der Schweiz zusehends einen schweren Stand. Aufgrund der intensiv betriebenen Landwirtschaft, der oftmals monotonen Gebäudegestaltungen, der Lichtverschmutzung und der Zersiedelung fehlt es den Insekten vermehrt an geeigneten Nistmöglichkeiten und ausreichender Nahrung. Weiter ist das Leben der Bienen auch durch die Anwendung schädlicher Pestizide bedroht. Studien haben gezeigt, dass diese Gifte die Fortpflanzung, das Immunsystem und die Gehirnentwicklung der Tiere negativ beeinträchtigen.

Da das Tierschutzgesetzes (TSchG) grösstenteils nur für Wirbeltiere gilt, fallen Wildbienen leider nicht unter diesen Schutz. Zwar schützt die Bundesverfassung die Würde der Kreatur und damit auch die Würde der Wildbienen, jedoch hat sich dies bislang noch kaum auf den effektiven Umgang mit ihnen ausgewirkt.

Ebenfalls nicht ausdrücklich geschützt werden die Wildbienen durch die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung. Immerhin kommt ihnen ein indirekter Schutz zu, indem 296 Wildbienenarten auf der vom BAFU herausgegebenen "Roten Liste der gefährdeten Arten“ aufgeführt sind und ihre Lebensräume somit als schützenswert gelten (Art. 14. Abs. 3 lit. d der Natur- und Heimatschutzverordnung). Dies bedeutet, dass bei einem unvermeidbaren Eingriff ins Ökosystem der Lebensraum der Wildbienen wiederhergestellt oder angemessen ersetzt werden muss.

Trotz der nachteiligen Rechtslage kann jedoch jeder und jede Einzelne von uns die Wildbienen in ihrem kurzen aber für die Biodiversität sehr wertvollen Leben unterstützen. So etwa können im Garten oder Balkon einheimische Blütenpflanzen angesiedelt werden. Auch freuen sich die Bienen, wenn nicht der ganze Rasen gemäht, sondern stets etwas höheres Gras als Rückzugsort stehen gelassen wird. Generell sollten die Böden möglichst naturbelassen bleiben. Damit stehen den Tieren genügend Nistmöglichkeiten in Form von Totholz- oder Steinhaufen zur Verfügung. Chemische Düngemittel sind zu vermeiden.

Das Thema ist auch aus politischer Sicht hochaktuell. Ziel der am 22. September 2024 zur Abstimmung vorliegenden Biodiversitätsinitiative ist die Sicherstellung von sauberem Wasser, fruchtbaren Böden, gesunden Lebensmittel und eben auch der Bestäubung von Pflanzen. Die TIR unterstützt die auf einen schonenderen Umgang mit der Natur abzielende Forderungen. Bitte legen deshalb auch Sie ein „Ja“ in die Urne.