Tierschutzorganisationen fordern: Keine Verwendung tierquälerisch erzeugter Antikörper in der Pharmaindustrie
Das Format "Kassensturz" deckte dieses Jahr einen höchst tierschutzrelevanten Umgang mit Kaninchen in einem deutschen Tierversuchslabor auf. Laut der Berichterstattung beziehen Siemens Healthineers Schweiz und die Neovii Pharmaceuticals AG für die Herstellung diagnostischer Tests Antikörper aus der in der Sendung gezeigten Kaninchenhaltung. 74 Tierschutzorganisationen fordern die beiden Unternehmen nun im Rahmen eines offenen Briefes auf, den Bezug von Antikörpern aus dem genannten Tierversuchslabor umgehend einzustellen.
17.12.2025
In der Sendung "Kassensturz" vom 23. September 2025 wurden schwere Tierschutzverstösse in einem deutschen Tierversuchslabor aufgedeckt. Der Umgang mit den Kaninchen, die zur Herstellung von Antikörpern eingesetzt werden, ist übermässig grob und höchst tierschutzrelevant. Leider bezieht sowohl die Firma Neovii Pharmaceuticals AG, die ihren Hauptsitz in der Schweiz hat, als auch die Firma Siemens Healthineers International AG, die über eine Niederlassung hierzulande verfügt, Antikörper aus der in der Sendung gezeigten Kaninchenhaltung. Die Antikörper werden von den Firmen zur Herstellung diagnostischer Tests verwendet.
Die in den Filmaufnahmen gezeigten Kaninchen werden am Nacken oder an den Ohren hochgehoben und getragen, regelrecht in die Käfige geschleudert und ohne jegliche Rücksichtnahme in die für die Blutentnahmen vorgesehenen Apparaturen gezwängt. Weiter sind Tiere zu sehen, die durch den unsorgfältigen Umgang mit ihnen auf dem Boden aufprallen. Einzelne Tiere weisen abgebissene Ohren oder andere Verletzungen am Körper auf. Ausserdem zeigen die Kaninchen deutliche Stereotypien (Verhaltensstörungen), etwa das unermüdliche Im-Kreis-Springen aufgrund fehlender Beschäftigungsmöglichkeiten und anhaltendem Stress. Obwohl die Bestimmungen des Tierschutzrechts als absolute Mindestanforderungen zu verstehen sind, entspricht der Umgang mit den Kaninchen des betreffenden Tierversuchslabors in keiner Weise den in der Schweiz geltenden gesetzlichen Vorgaben. Vielmehr handelt es sich bei den gezeigten Aufnahmen um Tierquälereien, die in der Schweiz mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu ahnden sind (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG).
Weiter zeigt die Handhabung der Kaninchen, dass die Tiere in der betreffenden Haltung als Ware gesehen und behandelt werden und deren Eigenwert als empfindungsfähige Lebewesen vollends ungeachtet bleibt. So scheinen sich die Mitarbeitenden etwa über die Kaninchen lustig zu machen und diese zum blossen Mittel für menschliche Zwecke zu degradieren. Der in den Filmaufnahmen gezeigte Umgang mit den Tieren stellt somit klar eine strafrechtlich zu verfolgende Missachtung der Tierwürde dar.
Die TIR hat nach dem Bekanntwerden der Filmaufnahmen einen Brief an die beiden Pharmaunternehmen gesendet, der von 74 Tierschutzorganisationen mitunterzeichnet wurde. Darin werden die Firmen dringlich aufgefordert, inskünftig auf die Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Lieferanten zu verzichten. Die Schweizer Gesetzgebung setzt vergleichsweise strenge Standards für die Haltung und den Umgang mit Tieren. Werden gleichzeitig aber Produkte importiert, die unter Bedingungen erzeugt wurden, die bei uns – und in diesem Fall auch im Herstellungsland Deutschland – rechtswidrig sind, wird der in der Schweiz verankerte Tierschutz ausgehebelt.
Wir hoffen sehr, dass sowohl Siemens Healthineers Schweiz als auch die Neovii Pharmaceuticals AG in Zukunft auf die Verwendung von tierquälerisch erzeugten Antikörpern verzichtet und so ein Zeichen gegen Tierquälerei setzt.