Offener Brief wegen Mängeln im Tierschutzvollzug: Antwort von Bundesrätin Baume-Schneider
Der Tierschutzfall in Ramiswil SO hat erneut aufgezeigt, dass der Tierschutzvollzug in der Schweiz noch immer erhebliche Mängel aufweist. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), VIER PFOTEN Schweiz und der Schweizer Tierschutz STS haben im November 2025 einen offenen Brief an Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider gerichtet. Zusammen mit weiteren 77 unterzeichnenden Organisationen verlangen sie mehr Transparenz im Tierschutzvollzug, eine bessere Informationspraxis gegenüber Meldepersonen sowie eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Ämtern und Tierschutzakteuren. In Ihrem Antwortschreiben hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider auf die Kritikpunkte reagiert.
28.01.2026
Die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Tierschutzfall Ramiswil, bei dem über 40 Pferde und zwei Ziegen beschlagnahmt und 120 Hunde getötet worden waren, haben erneut verdeutlicht, dass der Tierschutz in der Schweiz teilweise gravierende Lücken aufweist. Bereits frühere Fälle in Studen BE, Boningen SO, Hefenhofen TG und Oftringen AG zeigten, dass es sich nicht um Ausnahmen handelt. Besonders problematisch ist der verwaltungsrechtliche Vollzug, der für die Öffentlichkeit weitgehend intransparent bleibt. Personen und Institutionen, die Missstände melden, erhalten häufig keine Auskunft darüber, ob ihre Hinweise überprüft oder ob Massnahmen eingeleitet wurden. Dies erschwert die Kontrolle des Vollzugs und untergräbt das Vertrauen in die zuständigen Stellen. Oft wird die Verweigerung von Informationen mit dem Datenschutz oder dem Amtsgeheimnis begründet – selbst dann, wenn das in der Bundesverfassung verankerte öffentliche Interesse am Tierschutz klar überwiegt. Gleichzeitig fehlen in vielen Kantonen grundlegende, aussagekräftige Jahresberichte über den Stand des Vollzugs. Dadurch bleibt unklar, wie konsequent die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund haben die TIR, VIER PFOTEN Schweiz und der Schweizer Tierschutz STS einen offenen Brief mit konkreten Forderungen für eine Verbesserung des Tierschutzvollzugs an Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider versendet, den weitere 77 Organisationen unterstützten (vgl. TIR-Newsmeldung vom 2. Dezember 2025).
In ihrem Antwortschreiben bedauert Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), die Vorkommnisse in Ramiswil. Sie verweist jedoch direkt auf die Verantwortung der Kantone im Tierschutzvollzug. So obliege es dem Kanton Solothurn, im konkreten Fall Massnahmen gegen die Tierhalterin von Ramiswil zu verfügen und durchzusetzen. Sie begrüsse aber die geplante Aufarbeitung des Falls. Bezüglich der Forderung nach mehr Transparenz im Tierschutzvollzug weist sie darauf hin, dass die gewünschte Informationspflicht die Datenschutzgesetzgebung tangiere und es daher einer expliziten Rechtsgrundlage bedürfe. Auch die geforderte Einbindung von Tierschutzorganisationen in den Vollzugsprozess würde einen Systemwechsel darstellen und einer gesetzlichen Grundlage bedürfen.
Weiter führt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider aus, sie sehe keine Notwendigkeit, in die Organisationsautonomie der Kantone einzugreifen und diesen bezüglich der Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung weitere Vorgaben zu machen. Zudem gibt sie zu bedenken, dass die Intensität der Kontrolltätigkeiten insbesondere im Heimtierbereich davon abhänge, wie viele Ressourcen in den einzelnen Kantonen zur Verfügung stehen würden.
Die TIR dankt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider für ihre Antwort, ist aber der Ansicht, dass ihre Ausführungen zu kurz greifen. Der Verweis auf das föderale System darf nicht als Ausrede für offensichtliche schweizweite Vollzugsprobleme im Tierschutz herangezogen werden. Tierschutz stellt eine Bundesaufgabe dar. Das EDI hat die Oberaufsicht über den Tierschutzvollzug im ganzen Land. Dass der Bundesrat trotz regelmässiger massiver Tierschutzskandale keinen Bedarf sieht, den Kantonen weitere Vorgaben im Tierschutzvollzug zu machen, erachtet die TIR mit Blick auf die Aufsichtspflicht des EDI als besonders problematisch.
Gravierende Tierschutzvorfälle wie in Ramiswil oder Hefenhofen zeigen in aller Deutlichkeit, dass bei der Anwendung des Tierschutzgesetzes systematische Probleme bestehen. Welche Rolle dabei behördliches Versagen spielt, wird zurzeit durch eine externe Untersuchung aufgearbeitet. Der Solothurner Regierungsrat hat die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard mit der Leitung und Durchführung der Untersuchung beauftragt. Der entsprechende Bericht soll Ende Juni 2026 vorliegen. Aufgrund der Interdisziplinarität der zu klärenden Fragestellungen sollen durch die Untersuchungsleitung weitere Expertinnen und Experten beigezogen werden. Die TIR hat sich bereits nach Bekanntgabe der geplanten Durchführung einer externen Untersuchung mit ihrem Fachwissen als Expertin zur Verfügung gestellt und dieses Angebot gegenüber dem zuständigen Departement noch einmal bestätigt. Sie wird die diesbezüglichen Entwicklungen kritisch mitverfolgen.