base

Internationale Abkommen

Gesetzestexte

Internationale Abkommen

Die Schweiz ist Vertragspartner vieler internationaler Abkommen, die Tiere direkt oder indirekt betreffen. Einige Abkommen sind themenspezifisch auf den internationalen Handel mit Tieren beschränkt, wie das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES). Daneben gibt es weitere artenschutzrechtliche Abkommen wie die Bonner Konvention, welche auf die Erhaltung der wandernden Tiere abzielt oder die Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume. Weil Tiere nicht wählen können, in welchem Land sie leben wollen beziehungsweise gehalten werden, ist ihr Schutz eine grenzüberschreitende Aufgabe.

Wie die meisten Rechtsgebiete wird auch der Tierschutz zunehmend internationalisiert. Zu erwähnen sind dabei vor allem die fünf Tierschutzkonventionen des Europarats, die allesamt von der Schweiz ratifiziert und in das innerstaatliche Recht übernommen worden sind. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Transporttieren, landwirtschaftlichen Nutztieren, Schlachttieren, Versuchstieren und Heimtieren. Keine direkte Anwendung finden hingegen die verschiedenen Tierschutzrechtsakte des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union (EU). Gleichwohl hat sich die Schweiz in Abkommen zur teilweisen Übernahme des EU-Rechts verpflichtet.

Nachfolgend sind eine Reihe der wichtigsten internationalen Abkommen aufgeführt, die den Schutz von Tieren beeinflussen können.

Hinweis

Tier im Recht (TIR) ist bemüht, die rechtlichen Entwicklungen fortlaufend zu dokumentieren. Aufgrund von gesetzlichen und praktischen Änderungen kann für absolute Aktualität und Vollständigkeit der Angaben jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Hinweise zu Änderungen und nötigen Anpassungen sind wir jederzeit dankbar.