Was ist zu tun, wenn man eine Tierquälerei beobachtet?

Wird eine Tierquälerei beobachtet, sollte bei der Polizei eine Strafanzeige eingereicht werden. Dies kann in der Regel sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich aber die Anzeige schriftlich einzureichen, da ihr dadurch mehr Glaubwürdigkeit zugesprochen wird. Allfälliges Beweismaterial wie Bilder oder Tonaufnahmen können somit auch gleich miteingereicht werden. Polizeibeamte sind allerdings verpflichtet, auch über mündliche Anzeigen ein Protokoll zu verfassen.

Unabhängig davon, in welcher Form eine Anzeige eingereicht wird, muss die Polizei eine Strafuntersuchung veranlassen, wenn ihr konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.

Tierquälerei ist ein Offizialdelikt; d.h. Polizeibeamte müssen den Anhaltspunkten nachgehen. Ob und wie die allenfalls begangene Tat zu bestrafen ist, liegt dann allerdings im Ermessen der Untersuchungsbehörden und Gerichte.

Eine Strafanzeige kann auch direkt bei der für den Tierschutzvollzug zuständigen Verwaltungsbehörde, respektive, beim kantonalen Veterinäramt eingereicht werden. Die Anzeige wird anschliessend vom Veterinäramt abgeklärt und bei begründetem Verdacht an die richtige Instanz weitergeleitet. Eine Anzeige wegen Tierquälerei kann von jedermann eingereicht werden. Es ist nicht notwendig, dass man selbst in irgendeiner Form in die betreffende Situation involviert ist. Ebenfalls ist es nicht notwendig, zu diesem Zweck eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft.