Welche strafrechtlichen Konsequenzen hat ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz?
Geht es um die konkrete Bestrafung eines Täters, wird danach unterschieden, ob eine Tierquälerei oder eine übrige Widerhandlung vorliegt und ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig verübt wurde.
Wer eine vorsätzliche Tierquälerei begeht, wird zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu einer nach sogenannten Tagessätzen berechneten Geldstrafe verurteilt. Für fahrlässig verübte Tierquälereien sieht das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vor.
Für alle vorsätzlich verübten Widerhandlungen nach Art. 28 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TSchG) kann der Täter mit einer Busse von bis zu CHF 20 000 bestraft werden. Begeht er solche Handlungen fahrlässig, so kann die Busse bis zu CHF 10 000 betragen).
Mit Busse bis zu CHF 10 000 wird ebenfalls bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Ausführungsvorschrift, deren Missachtung für strafbar erklärt worden ist, verstösst.
Praktische Bedeutung hat diese Bestimmung beispielsweise bei einer Verletzung einer Vorschrift eines kantonalen Hundegesetzes. Mit einer Busse in der gleichen Maximalhöhe kann sodann auch bestraft werden, wer gegen eine an ihn gerichtete Verfügung verstösst, sofern eine entsprechende Strafandrohung in der Verfügung festgehalten ist.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.