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Kauf und Schenkung von Tieren

Rechtsauskünfte

Kauf und Schenkung von Tieren

Mit einem (Tier-) Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer gegen Entgelt ein bestimmtes Tier sowie das Eigentum daran zu übertragen. Obwohl Tiere keine Sachen mehr darstellen, sind für den Tierkauf die normalen Bestimmungen des Kaufrechts, d.h. die Art. 184ff. des Obligationenrechts (OR), anwendbar. Auch die Schenkung ist im OR, unter den Art. 239ff. geregelt. Bei einer Schenkung verpflichtet sich der Schenker dazu, dem Beschenkten das Eigentum an einer Sache oder einem Recht aus seinem Vermögen unentgeltlich zu übertragen.

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