Welche Vereinbarungen können in einem Kaufvertrag getroffen werden?
Der Inhalt eines Vertrags kann von den Parteien in den Schranken der Rechtsordnung grundsätzlich frei gewählt werden. Auf verschiedene Vertragspunkte ist dennoch besonderes Augenmerk zu legen. Dies gilt vor allem natürlich für den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, darf der Verkäufer nämlich vom Vertrag zurücktreten. Daneben sollten das Tier, sein Wesen und sein Gesundheitszustand so genau als möglich beschrieben werden und gegebenenfalls ist vor dem Verkauf eine tierärztliche Untersuchung durchzuführen. Dies dient der Aufklärung des Käufers über mögliche Mängel und dem Schutz des Verkäufers vor seiner Haftung dafür. Weitere Ausführungen dazu finden Sie hier. Aufzulisten sind ausserdem sämtliche Papiere, die dem Käufer mit dem Tier zusammen übergeben werden (Impfzeugnis, Heimtierpass, Stammbaum usw.).
Vor allem bei Hunden und Katzen sollten im Interesse des Tieres und einer einwandfreien Haltung auch die Wohn- und Arbeitsverhältnisse des Käufers im Vertrag festgehalten werden. Denkbar sind beispielsweise Regelungen in Bezug auf die Fragen ob das Tier ausschliesslich in der Wohnung gehalten wird, ob der Käufer einen Hund an den Arbeitsplatz mitnehmen darf und ob eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters zur Heimtierhaltung vorliegt.
Die Parteien können im Vertrag sodann weitgehende Rechte und Pflichten regeln. So können sie etwa ein Vorkaufsrecht des Verkäufers für den Fall vereinbaren, dass der Käufer das Tier weiterverkaufen will, oder ein Besuchsrecht für den Verkäufer festhalten. Wie jeder Kaufvertrag kann auch der Tierkauf an Bedingungen oder Auflagen geknüpft werden. So besteht für den Käufer beispielsweise die Möglichkeit, den Vertragsabschluss von einem vorgängigen positiven Wesenstest oder vom Umstand abhängig zu machen, dass ein Hund sich gut bei ihm einlebt. Wird ein Tier von einem Züchter gekauft, kann mit diesem auch ein Zuchtvorbehalt vereinbart werden, damit er das Tier weiterhin für die Zucht verwenden kann.
Ebenfalls denkbar ist das Festlegen einer Konventionalstrafe in der Form einer genau bestimmten Geldsumme. Diese hat für den Fall, dass vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden, die Funktion einer Busse.
Rechtlich nicht zwingend, aber aus der Sicht des Tierschutzes wichtig ist es, dass der Käufer auf seine gesetzlichen Pflichten als Tierhalter aufmerksam gemacht wird. Dies bedeutet vor allem, dass er das Tier artgerecht halten, füttern, pflegen und nötigenfalls tierärztlich versorgen sowie ihm die nötigen Sozialkontakte und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten muss. Für den Fall, dass der Käufer diese Pflichten verletzt und die mangelhafte Tierhaltung amtlich festgestellt wird, sollte sich der Verkäufer ein vertragliches Rückkaufsrecht sichern.
Nicht selten werden auch für den Tierkauf vorformulierte Kaufverträge mit standardisierten Vertragsbestimmungen verwendet. Solche Formulierungen können für den juristischen Laien mitunter nicht leicht zu verstehen sein. Der Käufer sollte den Vertrag und das sogenannte Kleingedruckte vor Unterzeichnung daher unbedingt in aller Ruhe durchlesen und sicherstellen, dass er versteht was er unterzeichnet. Tut er das nicht, kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen. Vorsicht ist beispielsweise bei Haftungsausschlüssen angebracht, weil diese für den Käufer sehr ungünstige Konsequenzen haben können. Oftmals sind entsprechende Freizeichnungsklauseln auf den ersten Blick gar nicht erkennbar, so etwa wenn es im vorformulierten Vertrag heisst, der Käufer übernehme das Tier «wie besichtigt». Aufgepasst heisst es auch bei Klauseln, die dem Verkäufer nach dem Verkauf weitgehende Einflussrechte, wie ein jederzeitiges Besuchsrecht oder eine vom Willen des Verkäufers abhängige Rückgabepflicht vorsehen. Ob solche Klauseln zulässig sind, ist zurzeit noch nicht abschliessend geklärt, weshalb sie zu Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer führen können. In vielen Verträgen begrenzen Verkäufer auch die Schadenersatzansprüche des Käufers auf bestimmte Maximalsummen oder schliessen diese sogar völlig aus.
Weitere Informationen
- Musterbeispiele für vorformulierte Tierkaufverträge finden Sie hier
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.