Darf mein Chef mir verbieten, mein Tier an den Arbeitsplatz mitzunehmen?
Weil das Arbeitsrecht keine entsprechenden Vorschriften enthält, kann der Arbeitgeber alleine entscheiden, ob und welche Tiere an den Arbeitsplatz mitgenommen werden dürfen. Generelle Verbote sind aus hygienischen Gründen denkbar, etwa in Metzgereien oder Lebensmittelgeschäften. Ausnahmen werden bei behinderten oder blinden Menschen gemacht, die für die Bewältigung ihres Alltags auf einen Hund angewiesen sind. Ihnen ist das Mitbringen ihres Tieres an den Arbeitsplatz daher stets zu gestatten.
Der Arbeitgeber muss einen reibungslosen und sicheren Arbeitsablauf und ein gutes Betriebsklima garantieren. Dabei hat er natürlich auch die Bedürfnisse und Persönlichkeitsrechte der anderen Arbeitnehmer zu beachten.
Ähnlich wie im Nachbarrecht wird die Freiheit des Tierhalters am Arbeitsplatz durch das Recht der anderen auf Ruhe und Sicherheit begrenzt. Berechtigt sind auch Verbote aus sachlichen Gründen wie die Hygiene in Arztpraxen oder der tägliche Kontakt mit Kunden, die Angst vor dem Tier haben oder sich gestört fühlen könnten. Stellt sich das Verbot aber als reine Schikane ohne jede sachliche Begründung heraus oder verletzt es das Gleichbehandlungsgebot, ist es unzulässig.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.